Breitbandausbau im Landkreis Nordhausen

Breitbandförderprojekt - geförderter Ausbau

Stand: 04.12.2024

Hinweise zum geförderten Breitbandausbau

Zum Ausbau eines leistungsstarken Breitbandnetzes hat der Landkreis Nordhausen im Auftrag der Kommunen bei Bund und Land erfolgreich eine Förderung in Millionenhöhe beantragt. Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus beginnen nun in Kürze die Ausbauarbeiten durch die Telekom Deutschland GmbH. Das Vorhaben wird im Zuge der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 15,6 Mio. Euro sowie der entsprechenden Co-Finanzierung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mit 6,7 Mio. Euro finanziert.

Ziel ist der Anschluss sogenannter „weißer Flecken“ an das zukunftssichere und leistungsstarke Glasfasernetz der Telekom Deutschland GmbH. Dabei handelt es sich um Gebäude, bei denen bisher kein Internetanschluss verfügbar war bzw. die Geschwindigkeit weniger als 30 Mbit/s beträgt. Die betroffenen Haushalte wurden im Vorfeld ermittelt. Grundsätzlich sind nur diese bereits festgelegten Adressen bzw. Immobilien förderfähig.

Insgesamt können durch die Förderung mehr als 2.500 Haushalte, Unternehmen und weitere Einrichtungen wie z. B. Schulen ausgebaut werden. Hauseigentümer können sich unter www.telekom.de/glasfaser informieren, ob ihr Haus im Ausbaugebiet liegt und nun über die Förderung ans Glasfasernetz angeschlossen werden kann. Das Breitbandförderprojekt umfasst folgende Gebiete des Landkreises Nordhausen (auf der Karte blau dargestellt):

  • Städte, Gemeinde bzw. Ortsteile: Einheitsgemeinde Ellrich, Etzelsrode, Friedrichsthal, Landgemeinde Harztor, Hohenstein, Nordhausen, Werther
  • Landgemeinde Heringen und Urbach
  • Industrie- und Gewerbegebiete

Die betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer erhalten einen Brief mit wichtigen Informationen zur Möglichkeit des Anschlusses an das Breitbandnetz im Rahmen der aktuellen Förderung durch Bund und Land. Für diesen Anschluss ist es erforderlich, die Glasfaserleitung über das Grundstück in das Gebäude zu verlegen. Damit müssen die Gebäudeeigentümer ihr Einverständnis erklären und formal der Telekom den Auftrag für den Ausbau und die Anbindung Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz erteilen. Es entstehen keine Kosten für die Eigentümer und sie gehen auch keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen mit der Telekom ein. Sie können nach dem Anschluss des Gebäudes Internetleistungen bei jedem zur Verfügung stehenden Telekommunikationsunternehmen beziehen.

Der Anschluss des Gebäudes durch die Telekom Deutschland GmbH ist bei einer Beauftragung Ihrerseits bis Anfang 2024 für Sie kostenfrei und wird im Rahmen des Förderprogramms finanziert. Diese Beauftragung des Glasfaser-Hausanschlusses kann ausschließlich digital unter www.telekom.de/glasfaser erteilt werden.

Bei Nachfragen ist die Telekom-Hotline für den Glasfaserausbau telefonisch erreichbar unter 0800 22 66 100.

Um die Einwohnerinnen und Einwohner gezielt zu informieren, fanden folgende Veranstaltungen gemeinsam mit der Telekom statt:

  • 29. August 2023 um 18:30 Uhr im Mehrzweckgebäude der Gemeinde Harztor, Kirchplatz 2, 99768 Harztor - OT Niedersachswerfen
  • 6. September 2023 um 18:30 Uhr in der Turnhalle Klettenberg, Klettenberger Hauptstraße 48, 99755 Hohenstein - OT Klettenberg
  • 7. September 2023 um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus/Saal Immenrode, Alte Dorfstraße 29, 99735 Werther - OT Immenrode

Gehört meine Immobilie zum Ausbaugebiet?

Unter www.telekom.de/glasfaser können sie testen, ob ihre Immobilie einen kostenfreien Glasfaseranschluss über das Breitbandförderprojekt erhalten kann.

Info-Schreiben zum Start des Breitbandausbaus, August 2023

Die Koordinationsstelle Breitbandausbau des Nordhäuser Landratsamtes informiert derzeit alle Hauseigentümer, Unternehmen und Einrichtungen, die über das Breitbandförderprojekt mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden. Dazu verschickt das Landratsamt aktuell Briefe mit allen wichtigen Angaben und Hinweisen zu den nächsten Schritten im Breitbandförderprojekt, welches durch Bund und Land gefördert wird. Die Telekom Deutschland GmbH wird im geförderten Ausbaugebiet Adressen an das Glasfasernetz anschließen, die bisher mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind.

Da der Glasfaseranschluss direkt bis ins Gebäude verlegt wird, müssen die Hauseigentümer ihr Einverständnis erklären und die Telekom innerhalb von acht Wochen beauftragen. Dies ist für die Eigentümer kostenfrei und wird im Rahmen des Förderprogramms finanziert. Die Hauseigentümer gehen damit keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen mit der Telekom ein, sie bzw. die Mieter können nach dem Anschluss ihres Gebäudes Internetleistungen bei jedem zur Verfügung stehenden Telekommunikationsunternehmen beziehen. Die Beauftragung der Telekom ist online unter www.telekom.de/glasfaser sowie persönlich im Telekom-Shop in der Echter Nordhäuser Marktpassage oder telefonisch unter 03631 462 953 möglich.

Info-Schreiben an Hauseigentümer zum Herunterladen

Der Breitbandausbau im Landkreis Nordhausen ist eine Kooperation der Landkreisverwaltung Nordhausen und der Telekom Deutschland GmbH, finanziert mit Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Thüringen.

FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten

In den FAQ´s erhalten Sie Informationen zum Breitbandförderprojekt sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Allgemeines und Anschluss

Was ist Glasfaser?

Eine Glasfaser ist ein sehr feines und äußerst dünnes Element, bestehend aus Glas, und kaum dicker als ein Haar. Über die Glasfaser können mit Lichtwellen große Datenmengen nahezu in Echtzeit übertragen und damit mehr Bandbreite als bei anderen Übertragungsmedien zur Verfügung gestellt werden. Häufig wird diese Eigenschaft als "schneller" bezeichnet. Es beschreibt jedoch die Fähigkeit, mehr Daten in einem bestimmten Zeitraum zu transportieren - somit nicht eine Distanz in einer kürzeren Zeit zurückzulegen, sondern eine größere Menge zur selben Zeit übertragen zu können. Dabei können mühelos 1.000 Mbit/s und mehr im Download übertragen werden.

Auch in Zukunft bietet die Übertragung über Glasfaser die bestmögliche Internet-Zugangstechnik.

Warum sollte ich mich für einen Glasfaseranschluss entscheiden?

Ein Glasfaser-Anschluss ist zukunftssicher, da die Übertragung über Glasfaserleitungen wesentlich stabiler als über Kupferleitungen ist, wesentlich höhere Übertragungsraten bietet und gleich hohe Up- und Downloadraten erreicht werden können. Glasfaserleitungen erlauben das Surfen mit Geschwindigkeiten von 1000 Mbit/s und mehr. Technisch möglich sind sehr viel höhere Übertragungsraten. Welche Geschwindigkeit Sie tatsächlich nutzen können, hängt davon ab, welchen Tarif Sie bei Ihrem Internetbieter abschließen.

Ein Glasfaseranschluss steigert außerdem den Wert Ihrer Immobilie. Das Glasfasernetz kann für alle Kommunikationsmedien genutzt werden: Fernsehen, Telefon und Internet werden auf verschiedenen Frequenzen übertragen und gewährleisten damit eine "schnellere" und störungsfreie Datenübertragung ohne Geschwindigkeitsverlust.

Weitere Vorteile:

  • Übertragung in Echtzeit ohne Verzögerung
  • stabiler und leistungsstarker Anschluss
  • zukunftsichere Infrastruktur
  • maximale Qualität
  • keine elektromagnetischen Strahlungen -> umweltfreundlicher
Mit welcher Projektlaufzeit ist zu rechnen?

Die im Projekt für den Ausbau vorgesehenen Adressen sollen innerhalb von ca. 1,5 Jahren ab Baustart mit Glasfaseranschlüssen ausgebaut werden. Nähere Informationen zum Baustart erhalten Sie rechtzeitig vor dem Beginn der Bauarbeiten.

Regelmäßige Informationen zum derzeitigen Ausbaustand finden in Kürze unter "Meilensteine".

Wer kann einen Anschluss beauftragen?

Die betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer erhalten einen Brief mit wichtigen Informationen zur Möglichkeit des Anschlusses an das Breitbandnetz im Rahmen der aktuellen Förderung durch Bund und Land.

Den notwendigen Hausanschlussvertrag können in der Regel nur die Eigentümer des Grundstückes abschließen und damit den Anschluss beauftragen. Bitte wenden Sie sich als Mieter deshalb direkt an Ihren Vermieter bzw. den Eigentümer.

Die finalen Produktverträge kann jeder Endkunde direkt mit dem gewünschten Internetanbieter schließen.

Bis wann muss der Anschluss beauftragt werden?

Nachdem Sie das Informationsschreiben des Landkreises zur Möglichkeit des Anschlusses an das Breitbandnetz, im Rahmen der aktuellen Förderung durch Bund und Land, erhalten haben, besteht die Möglichkeit bis zu acht Wochen nach Erhalt dieses Schreibens einen kostenfreien Anschluss unter www.telekom.de/glasfaser zu beauftragen.

Ein späterer Anschluss ist zwar auch noch möglich, wird dann jedoch mit ca. 800€ kostenpflichtig sein, da dieser nicht mehr im Rahmen des geförderten Ausbaus erfolgt.

Wie beauftrage ich den Anschluss?

Grundvorrausetzung für einen Anschluss an das Glasfasernetz ist die Genehmigung zur Verlegung des Glasfaserkabels auf Ihrem Grundstück bis in das Haus bzw. in die Wohnung. Diese Erlaubnis kann durch den Grundstückseigner, Hausbesitzer oder -verwalter unter www.telekom.de/glasfaser erteilt werden.

Unabhängig davon muss jeder Wohnungsinhaber oder Mieter, der nach dem Ausbau einem schnelleren Internetzugang über das Glasfaser nutzen möchte, einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen schließen. Ein automatischer Umstieg oder eine Anpassung der Bandbreite erfolgt nicht. Die bisherigen Telefon-, DSL- und Kabelanschlüsse werden durch die geförderten Maßnahmen nicht rückgebaut, sondern können weiterhin parallel oder alternativ zum neuen Anschluss genutzt werden.

Nach der Erlaubniserteilung wird sich das ausbauende Unternehmen mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen Ihren Glasfaseranschluss abzustimmen. Der Ausbau beginnt erst nach Unterzeichnung des mit Ihnen abgestimmten Konzeptes. Erst nach dieser Zustimmung wird die Beauftragung gegenüber dem ausbauenden Unternehmen verbindlich.

Muss ein Vertrag mit der Telekom geschlossen werden?

Nein, Sie sind nach dem Anschluss an das Glasfasernetz nicht dazu verpflichtet einen DSL-Vertrag bei der Telekom abzuschließen. Die Erstellung des Hausanschlusses erfolgt unabhängig vom Abschluss eines späteren Vertrages.

Da hierfür allerdings Vereinbarungen zwischen der Telekom Deutschland GmbH und Ihrem etwaigen Anbieter sowie unter Umständen noch eigene Bauleistungen des Dritt-Anbieters notwendig werden, empfehlen wir, vor Abschluss eines Vertrages, mit dem gewünschten Anbieter Kontakt aufzunehmen und mit diesem die Möglichkeiten zu besprechen.

Welche Kosten entstehen für den Hauseigentümer?

Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus des Bundes und des Freistaates Thüringen im Landkreis Nordhausen ist der Anschluss kostenfrei.
Dies gilt auch, wenn Ihr Haus bspw. mehr als zehn Meter von der Straße entfernt liegt. Lediglich bei außerplanmäßigen Verlegungen auf Ihren Wunsch können für Sie entsprechende Kosten entstehen.

Wann soll ich meinen aktuellen Vertrag kündigen?

Es ist grundlegend nicht notwendig Ihren aktuellen Vertrag zu kündigen, um das geplante Glasfasernetz zu nutzen.
Die Telekom Deutschland GmbH, als künftiger Netzbetreiber, wird mit entsprechenden Angeboten auf Sie zukommen. Sollten Sie sich dann entschließen, Ihren Vertrag wechseln zu wollen, wird die Telekom dies für Sie in die Wege leiten.

Achtung: Kündigen Sie ihren aktuellen Vertrag nicht, wenn Sie Ihre Telefonnummer behalten wollen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Anbieter.

Ab wann kann das schnelle Internet genutzt werden?

Informationen zum derzeitigen Baufortschritt erhalten Sie in Kürze unter "Meilensteine".

Mit Ende der Baumaßnahmen können Sie spätestens vom schnellen Internet profitieren. In einzelnen Gebieten ist die Inbetriebnahme bereits ab Ende 2023 möglich.

Ausbau

Welche Adressen sind förderfähig bzw. werden ausgebaut?

Im Rahmen des derzeitigen Breitbandausbaus im Landkreis Nordhausen wird der Anschluss „weißer Flecken" an das Glaserfasernetz gefördert. Dabei handelt es sich um unterversorgte Gebäude, bei denen bisher kein Internetanschluss verfügbar war bzw. die Geschwindigkeit weniger als 30 Mbit/s beträgt. Liegen in den genannten "weißen Gebieten" auch keine eigenwirtschaftlichen Ausbaumeldungen eines Netzbetreibers für die nächsten drei Jahre vor, können diese Anschlüsse im Rahmen des Förderprojektes mit Glasfaser erschlossen werden. Diese Erschließung erfolgt regulär immer mit Glasfaser.

Die betroffenen Haushalte wurden im Vorfeld ermittelt. Grundsätzlich sind nur diese bereits festgelegten Adressen bzw. Immobilien förderfähig. Es kann kein Anspruch auf einen Anschluss geltend gemacht werden.

Wichtiger Hinweis: Die Information über die technisch mögliche Versorgung an einem Anschluss liefert das vor Ort tätige private Telekommunikationsunternehmen/Netzbetreiber. Ihre Gemeinde oder der Landkreis können dazu keine Angaben machen. Wenn an einer Adresse vom Nutzer weniger als 30 Mbit/s bezogen oder gemessen werden, kann dies nicht automatisch mit einem weißen Fleck gleichgesetzt werden.

Der geförderte Ausbau erfolgt anschlussgenau für unterversorgte Haushalte. Aus diesem Grund ist es möglich, dass Ihr Nachbar als unterversorgt eingestuft wird und Sie nicht. Um den Ausbau weitestgehend effizient zu gestalten, werden auch Anschlüsse ausgebaut, die unmittelbar an der Trasse liegen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Grundstück zwischen zwei „weißen Flecken“ (weniger als 30 Mbit/s im Downstream) liegt.

Wie wurden die förderfähigen Adressen festgelegt?

Im Vorfeld des Förderprojektes erfolgte ein sogenanntes Markterkundungsverfahren, bei dem Telekommunikationsunternehmen wie Vodafone oder Telekom zur Versorgungslage im Landkreis befragt wurden. Aus diesen rückgemeldeten Adressen wurde eine Gesamtliste erstellt, die die förderfähigen Adressen enthält.

Wie wird die Leitung über das Grundstück verlaufen?

Grundsätzlich wird eine Verlegung entlang der übrigen Versorgungsleitungen empfohlen. Die genaue Verlegung wird in einem Vor-Ort-Termin mit der Baufirma festgelegt.

Wie werden unbebaute Grundstücke erschlossen?

Unbebaute Grundstücke, Gartenanlagen, Garagen, Ruinen etc. sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Üblicherweise wird bei der Verlegung ein potenzieller Abzweig mitgelegt. Bei der späteren Erschließung des Grundstücks kann dann an das abgelegte Leerrohr angeschlossen werden.

Können bereits verlegte Leerrohre genutzt werden?

Leerrohre, die im Zuge von Baumaßnahmen mit verlegt wurden, können entsprechend genutzt werden. Bei selbst verlegten Leerrohren muss zunächst eine Prüfung durch die Baufirma erfolgen.

Werden alte Kupferleitungen gekappt?

Nein, die derzeit vorhandene Infrastruktur wird im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus nicht zurück gebaut. Wenn gewünscht, können Sie die alten Leitungen weiterhin nutzen - ein Wechsel zu Glasfaser ist nicht verpflichtend, wird allerdings dringend empfohlen.

Technik

Wie läuft ein Anschluss ab?

Im ersten Schritt werden zentrale Technikgebäude (PoP = Point of Presence) errichtet, um von dort ausgehend Unterverteiler und Leerrohre in die Straßen zu verlegen. Bevor die Glasfaserkabel in die Rohre eingeblasen und final angeschlossen werden, erfolgt die Verlegung auf Ihrem Grundstück bis in das Gebäude z.B. in den Hausanschlussraum. Abschließend wird der Anschluss aktiviert.

Da verschiedene Bautrupps zum Einsatz kommen, wird der Tiefbau in der Straße und Ihr eigentlicher Hausanschluss nicht zeitgleich stattfinden. Es ist möglich, dass auf Ihrem Grundstück erst nach den Arbeiten in der Straße gebaut wird.

Welche Arbeiten sind im Haus notwendig?

Im Zuge der Glasfaserverlegearbeiten wird das Kabel bis in das Haus bzw. bis in die Wohnung gelegt (FTTH). Dabei wird ein Glasfaserkabel vom Hausübergabepunkt zum entsprechenden Bestimmungsort im Haus verlegt und endet am optischen Netzwerkanschluss. Dort kann dann der Router angeschlossen werden

Die passive Technik (Leerrohre, Glasfaserkabel und Hausübergabepunkt/Abschlusspunkt) wird durch den geförderten Ausbau abgedeckt bzw. installiert. Der Router wird Ihnen vom etwaigen Internetanbieter gestellt, mit dem Sie als Endkunde einen Vertrag abschließen.

Kann ich meinen bisherigen Router weiter nutzen?

Eine detaillierte Abstimmung sollte mit Ihrem gewählten Anbieter entsprechend Ihrer vorhandenen Geräte (Router und Endgeräte) sowie ihrer eigenen Verkabelung erfolgen. Sollte Ihr aktueller Router die benötigten Geschwindigkeiten unterstützen, ist eine weitere Nutzung oft möglich.

 

Kontakt

Landratsamt Nordhausen

Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung

Grimmelallee 23
99734 Nordhausen

Breitbandausbau Hotline: 03631/ 911-1122
E-Mail: breitband@lrandh.thueringen.de

 

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