Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtliche Grundlagen

Der Landkreis Nordhausen wird diese Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In § 2 der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-) vom 28. April 2020 wird auf § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) verwiesen. §3 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Webseiten auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.

Nach § 1 ThürBarrWebG (Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 30. Juli 2019) unterliegen folgende Inhalte nicht den Vorgaben zur Barrierefreiheit:

  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich
  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • Inhalte, die als Archive gelten, dass heißt die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden. Darunter fallen bspw. die Amtsblätter, die vor dem Jahr 2019 erschienen sind.

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website landkreis-nordhausen.de (Landkreis Nordhausen) und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Infolge einer Überarbeitung der Webseite, wurden Anpassungen an Design und Programmierung vorgenommen, deren Umsetzungen demnächst abgeschlossen sein werden. Die “gute Zugänglichkeit“ von landkreis-nordhausen.de soll anschließend in einem unabhängigen WACG-Test durch Externe überprüft werden. Das Prüfergebnis wird nach Abschluss des Verfahrens hier veröffentlicht.

Redaktionell wurden bereits verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchgeführt:

  • Linktexte und Beschreibungen wurden aussagekräftig erweitert
  • Bilder wurden mit alternativen Texten versehen
  • Hierarchien der Überschriften wurden barrierefrei umgesetzt
  • Fremdwörter und Abkürzungen wurden weitestgehend geändert

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft.

Noch bestehende Mängel und Optimierungen

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel. Optimierungen müssen vor allem noch an älteren PDF- und MS-Office-Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Für diese Dokumente werden, soweit möglich, alternative Darstellungswege geprüft und umgesetzt, etwa die Darstellung in reiner Textform. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte von politischen und verwaltungsrechtlichen Informationen möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach eine Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Mit Verweis auf das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 (§1, Abs. 7, Nr. 3) werden die folgenden täglichen Informationen in einer nicht-barrierefreien Form angeboten:

  • Alternativtexte bei einigen Elementen
  • Beschreibungstexte, Auszeichnungen
  • Funktion von Aufklapp-Elementen
  • Navigation
  • Auflistungen
  • Funktion von Formularfeldern
  • grafische Überschneidungen
  • Farbkontraste
  • Sprungverlinkungen
  • Elementfokussierung
  • PDF Dokumente

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an die Pressestelle vom Landkreis Nordhausen wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir Bemühungen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Landkreis Nordhausen
Landratsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 911-0
E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.landkreis-nordhausen.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573118007
Email: