Elektronische Kommunikation

Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Nordhausen

Das Landratsamt Nordhausen bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

Das Landratsamt Nordhausen stellt folgende elektronische Zugänge zur Verfügung:

Formfreie elektronische Kommunikation

Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns per E-Mail schicken:

Rechtsbehelfe und formgebundene Anträge werden per E-Mail nicht entgegengenommen.

Informationen, die Sie unverschlüsselt per E-Mail an das Landratsamt Nordhausen senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden (eine einfache E-Mail ist vergleichbar mit einer Postkarte). Wir können Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch eine einfache E-Mail ist nicht gewährleistet.

Das Landratsamt Nordhausen setzt Software gegen unerwünschte Werbung (SPAM-Filter) ein. Es kann vorkommen, dass eine echte Nachricht fälschlicherweise durch die Software als SPAM eingeordnet und gelöscht wird.
E-Mails, die schädigende Programme (Viren) enthalten, werden automatisch gelöscht.

Formgebundene elektronische Kommunikation

Für die formgebundene Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr bietet das Landratsamt Nordhausen folgende sichere Übermittlungswege an:

De-Mail in der Versandform - absenderbestätigt (§ 5 V De-Mail Gesetz)

Adresse:

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für die Nutzung von De-Mail über ein entsprechendes De-Mail-Postfach verfügen müssen. Ein Nachrichtenversand aus einem einfachen E-Mail-Postfach an eine De-Mail-Adresse ist nicht möglich.

ACHTUNG: Aufgrund einer technischen Störung ist die De-Mail-Adresse des Landratsamtes Nordhausen derzeit nicht erreichbar.

Das zentrale besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Landratsamt Nordhausen, Rechtsreferent:
Safe-ID: DE.Justiz.304615c9-c45c-4e0f-a3bf-87a2dc274074.d4f8

Hinweis

Soweit die Voraussetzungen für den Schriftformersatz (sicherer Übermittlungsweg oder EGVP plus qualifizierte elektronische Signatur) nicht erfüllt sind, müssen Schreiben im Widerspruchsverfahren, sonstige rechtswirksame Erklärungen usw., für die eine Schriftform gesetzlich vorgesehen ist, schriftlich ausschließlich auf dem Postweg eingereicht werden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und hat keine rechtlichen Wirkungen.

Allgemeine Informationen für die elektronische Kommunikation

Dateiformate

Möchten Sie elektronische Nachrichten mit Dateianhängen an die Regionsverwaltung versenden, beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nur folgende Dateiformate empfängt:

  • .pdf
  • .txt
  • .xml
  • .xlsx
  • .tif
  • .docx

Es dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros und/oder aktiver Inhalt) verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformate oder ausführbare Programme, wird die Nachricht nicht übermittelt.

Für elektronische Nachrichten gelten folgende Begrenzungen der Gesamtgröße:

  • E-Mails: bis 16 MB
  • De-Mails: bis 10 MB
  • beBPo:
    • bis 31.03.2022: 60 MB
    • ab 01.04.2022: 100 MB
    • ab 01.01.2023: 200 MB

Verborgene Eigenschaften von Dateien (Meta-Informationen)

Bei der Einsendung von Dateiformaten, die neben den Inhalten auch sogenannte Meta-Informationen beinhalten, die Autoren oder Lizenznehmer nennen können, achten Sie darauf, dass Sie keine eigenen oder schutzwürdigen Interessen Dritter verletzen.

Verschlüsselung

Das Landratsamt Nordhausen kann verschlüsselte E-Mails entschlüsseln, wenn im Vorfeld eine Abstimmung über das verwendete Verfahren mit dem Absender erfolgt ist.