Jugendschöffenwahl

Zum 31. Dezember 2023 endet die Wahlperiode der in 2018 gewählten Jugendschöffen. Deshalb bereitet der Fachbereich Jugend des Landratsamtes Nordhausen derzeit die Vorschlagslisten für die anstehende Wahl der Jugendschöffen vor, deren fünfjährige Amtszeit am 1. Januar 2024 beginnen und am 31. Dezember 2028 enden wird.

Zukünftig werden die „ehrenamtliche Richter“ beim Amtsgericht Nordhausen oder in der Jugendkammer des Landgerichtes Mühlhausen in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige eingesetzt. Sie wirken in gerichtlichen Verfahren mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind, die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Sie besitzen somit das gleiche Stimmrecht wie der oder die hauptamtlichen Richter und nehmen neben der Jugendrichterin/dem Jugendrichter im Jugendstrafverfahren eine gleichberechtigte Funktion in der gemeinsamen Urteilsfindung ein.

Für dieses wichtige Ehrenamt können sich alle Personen, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bewerben. Weitere Voraussetzungen sind neben den nach der Verwaltungsvorschrift zu beachtenden Bestimmungen und den Hinderungs- bzw. Ausschlussgründen auch die deutsche Staatsangehörigkeit, die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache sowie der Hauptwohnsitz im Landkreis Nordhausen.

Die Bewerber/-innen sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Nicht nur Personen aus pädagogischen Berufsfeldern bringen diese Kompetenz mit, sondern auch Personen, die junge Menschen unterstützen, ausbilden oder in der Jugend(vereins)arbeit tätig sind. Jugendschöffen sollen durch Berufs- und Lebenserfahrungen ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen.

Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt eine absolut unparteiliche Haltung, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungs- und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für die Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen müssen in der Lage sein, die erforderliche Zeit (max. 12 Einsätze jährlich) für die Ausübung des Amtes aufzubringen.

Kurzanleitung zum Schöffenamt in zehn Schritten

Flyer

Interessierte können sich für das Jugendschöffenamt noch bis zum 01.05.2023 bewerben.

Landratsamt Nordhausen

Fachbereich Jugend
Fachgebiet Kita und Jugendpflege
Stichwort: Jugendschöffen

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

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E-Mail: jugend@lrandh.thueringen.de