Entwurf des Jugendförderplans 2024-2028 liegt aus

Der Jugendhilfeausschuss hat am Dienstag die Fortschreibung des Jugendförderplans beraten und die öffentliche Auslage beschlossen.

Nun liegt der Entwurf des Jugendförderplanes für die Jahre 2024 bis 2028, den das Landratsamt Nordhausen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit Kommunen, Trägern und unter Einbeziehung der Jugendlichen erstellt, vom 25. Mai bis einschließlich 8. Juni ausliegt.

Der Entwurf ist online einsehbar unter https://landkreis-nordhausen.de/foerderung-der-jugendarbeit sowie im Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend, Zimmer 258, Behringstraße 3 in Nordhausen.

Fachliche Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die genannte Adresse sowie per E-Mail  an jugend@lrandh.thueringen.de gesandt werden. Der Jugendförderplan weist den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Städten und Gemeinden aus.

Entwurf des Jugendförderplans 2024-2028 zum Herunterladen & Einsichtnahme

270423-jugendfoerderplan-aenderungsentwurf-23-5-23.pdf (2,6 MiB)

Aktuell geltender Jugendförderplan 2018 bis 2022

Den Jugendförderplan des Landkreises Nordhausen für den Planungszeitraum 2018 bis 2022 hat der Jugendhilfeausschuss und der Kreistag im Juni 2017 beschlossen.

Neben seiner Funktion als Information für die Öffentlichkeit ist der Jugendförderplan die Planungsgrundlage für die Ausgestaltung der Förderung und Unterstützung von Jugendlichen im Landkreis Nordhausen. Ebenso erfüllt er für die finanzielle Förderung der Jugendarbeit nach der Thüringer Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ eine maßgebliche Aufgabe.

Der Kreistag hat im September 2022 beschlossen, den Jugendförderplan um ein Jahr bis 2023 zu verlängern.

Jugendförderplan des Landkreises Nordhausen 2018-2022