Entwurf des Jugendförderplanes für 2023 bis 2027 liegt aus
Der Entwurf des Jugendförderplanes des Landkreises Nordhausen für die Jahre 2023 bis 2027 liegt vom 4. April bis 6. Mai aus. Der Jugendhilfeausschusses hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche den Entwurf der Planung sowie die öffentliche Auslage beschlossen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben weist das Landratsamt Nordhausen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Jugendförderplan den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit aus.
Der Entwurf des Jugendförderplanes für 2023 bis 2027 ist liegt zur kostenlosen Einsichtnahme im Landratsamt des Landkreises Nordhausen, Fachbereich Jugend, Zimmer 258, Behringstraße 3 in Nordhausen aus und ist hier abrufbar.
Fachliche Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die genannte Adresse oder per E-Mail an jugend@lrandh.thueringen.de vorgebracht werden.
Entwurf Jugendförderplan zum Herunterladen
entwurf-jugendfoerderplan-lk-ndh-2023-2027-010422.pdf (2,7 MiB)
Jugendförderplan 2018 bis 2022
Den „Jugendförderplan des Landkreises Nordhausen" für den Planungszeitraum 2018 bis 2022 hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 und der Kreistag in seiner Sitzung am 20.06.2017 beschlossen. Neben seiner Funktion als Information für die Öffentlichkeit ist der Jugendförderplan die Planungsgrundlage für die Ausgestaltung der Förderung und Unterstützung von Jugendlichen im Landkreis Nordhausen. Ebenso erfüllt er für die finanzielle Förderung der Jugendarbeit nach der Thüringer Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ eine maßgebliche Aufgabe.
Jugendförderplan LK NDH_2018-2022
Fortschreibung des Jugendförderplans 2018-2022
- Änderung der räumliche Zuständigkeitsstrukturen für die Jugendkoordinatoren im Landkreis Nordhausen (Beschluss 776/19 des Jugendhilfeausschusses)
- Änderung der Förderung für das Jugendzentrum im Grundzentrum Bleicherode (Beschluss 798/19 des Jugendhilfeausschusses)
- Fortschreibung der Maßnahmenplanung des Jugendförderplanes 2018 bis 2022 (Beschluss 179/20 des Jugendhilfeausschusses)
- Verlängerung der Verträge zur Förderung der Jugendarbeit im Rahmen des Jugendförderplanes 2018 bis 2022 (Beschluss 180/20 des Jugendhilfeausschusses)
Formulare
- Antrag Jugendarbeit nach § 11-14 SGB VIII
- Anlage Personal
- Mittelabruf Formular
- Verwendungsachweis Formular
- Berichtsbogen Statistik 2019 ÖJF Träger
Fachliche Empfehlungen und Richtlinien
Befragung für Jugendförderplan
Das Landratsamt Nordhausen hat im September 2016 eine umfangreiche Vollerhebung der Lebenslagen junger Menschen im Landkreis unter allen SchülerInnen der weiterführenden Schulen durchgeführt. Neben Fragestellungen zu dem bevorzugten Freizeitverhalten konnten hierbei auch jugendliche Sichtweisen zu Politik, zum Wohnumfeld, zur persönlichen Zufriedenheit und zu Zukunftsperspektiven aber auch zu belastenden Situationen erfragt werden. Dank der vielfältigen Unterstützungen durch die SchülerInnen, die Schulen und zahlreicher Helfer sind fachlich sehr fundierte Daten entstanden, welche den jungen Menschen selbst, regionalen Vereinen und Verbänden, den politischen Vertretern und allen weiteren Akteuren rund um die Jugendarbeit auch eine Unterstützung in der Konzeptentwicklung, Interessenvertretung und fachlichen Diskussion sein soll. Für die Anfrage komplexerer (regionaler, zielgruppenbezogener) Daten bzw. thematischer Einführungen in die Auswertung der Lebenslagenbefragung steht Ihnen das Team des Fachgebiets Kita und Jugendpflege unter jugend@lrandh.thueringen.de oder 03631-911536 als Ansprechpartner gern zu Verfügung.