Wunschtermin für die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2024/25
Termine für die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2025/26 können noch nicht vergeben werden!
Erst erfolgt die Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule für die Einschulung im kommenden Jahr.
Die Terminvergabe für die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2025/26 erfolgt ab September 2024.
Ein Termin kann auch persönlich oder telefonisch gebucht werden:
- im BürgerServiceZentrum (Öffnungszeiten: Mo und Fr: 8:30-12:00 Uhr, Di: 8:30-16:00 Uhr, Do: 8:30-18:00 Uhr) oder
- telefonisch unter 03631 911-9119.
Was müssen Sie zur Einschulungsuntersuchung mitbringen?
- Bitte füllen Sie diesen Fragebogen zu Ihrem Kind aus und bringen ihn von allen Sorgeberechtigten unterschrieben zum vereinbarten Termin mit. Der Fragebogen hilft dabei, Ihr Kind kennenzulernen, um es in seiner Entwicklung aus medizinischer Sicht besser einschätzen zu können.
- Achtung: Es ist die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich!
Ist dies nicht möglich, bringen Sie bitte die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit. - Alle Formulare erhalten Sie auch im BürgerServiceZentrum, sollten Sie zuhause keine Druckmöglichkeit haben.
- Impfausweis des Kindes (gelbes Impfheft) muss vorgelegt werden.
- Heft zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen (U-Heft, Vorlage ist freiwillig)
- Brille, relevante Befunde und Entwicklungsberichte des Kindes (sofern vorhanden)
- Wer einen Termin gebucht hat, erhält eine Bestätigungsmail mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und einer Übersicht der Unterlagen, die zur Untersuchung mitgebracht werden müssen.
- Aus organisatorischen Gründen ist für die Einschulungsuntersuchung unter Umständen ein zweiter Besuch beim Kinder -und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. Dieser wird mit Ihnen vor Ort, beim ersten Termin abgestimmt.
Weitere Informationen & Hinweise zum Datenschutz:
- Informationsblatt zur Einschulungsuntersuchung
- Informationsblatt zum Thema Impfungen
- Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen) zur Untersuchung von Klassenstufen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
- Die Schulleiter der Grundschulen werden mit Einverständnis der Eltern über die maßgeblichen Ergebnisse der Untersuchung informiert, die mit dem Schulbesuch im Zusammenhang stehen.
Kontakt
Fachbereich Gesundheitswesen
Kinder- und Jugendgesundheitspflege
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon: 03631 911-5555
Tel. BürgerServiceZentrum: 03631 911-9119
Tel. Sekretariat Gesundheitsamt: 03631 911-5400
E-Mail: jugendaerztlicher-dienst@lrandh.thueringen.de