Wunschtermin für die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2025/26
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind vor der Einschulungsuntersuchung an einer Grundschule angemeldet werden muss!
Auch, wenn Sie Ihr Kind 1 Jahr vom Schulbesuch zurückstellen möchten.
Ein Termin kann auch persönlich oder telefonisch gebucht werden:
- im BürgerServiceZentrum (Öffnungszeiten: Mo und Fr: 8:30-12:00 Uhr, Di: 8:30-16:00 Uhr, Do: 8:30-18:00 Uhr) oder
- telefonisch unter 03631 911-9119.
Was müssen Sie zur Einschulungsuntersuchung mitbringen?
- Bitte füllen Sie diesen Fragebogen zu Ihrem Kind aus und bringen ihn von allen Sorgeberechtigten unterschrieben zum vereinbarten Termin mit. Der Fragebogen hilft dabei, Ihr Kind kennenzulernen, um es in seiner Entwicklung aus medizinischer Sicht besser einschätzen zu können.
- Achtung: Es ist die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich!
Ist dies nicht möglich, bringen Sie bitte die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit. - Alle Formulare erhalten Sie auch im BürgerServiceZentrum, sollten Sie zuhause keine Druckmöglichkeit haben.
- Impfausweis des Kindes (gelbes Impfheft) muss vorgelegt werden.
- Heft zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen (U-Heft, Vorlage ist freiwillig)
- Brille, relevante Befunde und Entwicklungsberichte des Kindes (sofern vorhanden)
Fragebogen:
- Einladung und Fragebogen
- Erfassung des Migrationshintergrundes zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung
- Wer einen Termin gebucht hat, erhält eine Bestätigungsmail mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und einer Übersicht der Unterlagen, die zur Untersuchung mitgebracht werden müssen.
- Bitte planen Sie 1 Stunde Zeit ein.
- Sollte Ihr Kind am Tag des Termins krank sein, bitten wir Sie den Termin zu verschieben, Kinder mit starken Erkältungssymptomen oder anderen Infekten können nicht untersucht werden.
Weitere Informationen & Hinweise zum Datenschutz:
- Informationsblatt zur Einschulungsuntersuchung
- Informationsblatt zum Thema Impfungen
- Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen) zur Untersuchung von Klassenstufen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
- Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen) hinsichtlich Migrationshintergrunderfassung zur Schuleingangsuntersuchung und zur Untersuchung in Klassenstufen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
- Die Schulleiter der Grundschulen werden mit Einverständnis der Eltern über die maßgeblichen Ergebnisse der Untersuchung informiert, die mit dem Schulbesuch im Zusammenhang stehen.
Kontakt
Fachbereich Gesundheitswesen
Kinder- und Jugendgesundheitspflege
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon BürgerServiceZentrum: 03631 911-9119
Telefon Sekretariat Gesundheitsamt: 03631 911-5400
E-Mail: jugendaerztlicher-dienst@lrandh.thueringen.de