Wunschtermin für die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2025/26

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind vor der Einschulungsuntersuchung an einer Grundschule angemeldet werden muss!
Auch, wenn Sie Ihr Kind 1 Jahr vom Schulbesuch zurückstellen möchten.

   

Mit der Einschulung beginnt für Kinder ein entscheidender Lebensabschnitt mit neuen Anforderungen. Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgesehen, um aus ärztlicher Sicht festzustellen, ob das Kind den Anforderungen der Schule gewachsen sein wird.
 
Bis zum 15. Mai 2025 müssen alle Kinder, die 2025 in die Schule kommen, zur Einschulungsuntersuchung. Sie können einfach und bequem ihren Wunschtermin online vereinbaren (Termine können bis zum 30.04.2025 gebucht werden). Die Untersuchung muss bis 15. Februar 2025 stattfinden, wenn ein Rückstellungswunsch besteht.

Ein Termin kann auch persönlich oder telefonisch gebucht werden:

  • im BürgerServiceZentrum (Öffnungszeiten: Mo und Fr: 8:30-12:00 Uhr, Di: 8:30-16:00 Uhr, Do: 8:30-18:00 Uhr) oder
  • telefonisch unter 03631 911-9119.

Was müssen Sie zur Einschulungsuntersuchung mitbringen?

  • Bitte füllen Sie diesen Fragebogen zu Ihrem Kind aus und bringen ihn von allen Sorgeberechtigten unterschrieben zum vereinbarten Termin mit. Der Fragebogen hilft dabei, Ihr Kind kennenzulernen, um es in seiner Entwicklung aus medizinischer Sicht besser einschätzen zu können.
  • Achtung: Es ist die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich!
    Ist dies nicht möglich, bringen Sie bitte die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit.
  • Alle Formulare erhalten Sie auch im BürgerServiceZentrum, sollten Sie zuhause keine Druckmöglichkeit haben.
  • Impfausweis des Kindes (gelbes Impfheft) muss vorgelegt werden.
  • Heft zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen (U-Heft, Vorlage ist freiwillig)
  • Brille, relevante Befunde und Entwicklungsberichte des Kindes (sofern vorhanden)

Fragebogen:

Wichtige Hinweise zum zeitlichen Ablauf:
  • Wer einen Termin gebucht hat, erhält eine Bestätigungsmail mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und einer Übersicht der Unterlagen, die zur Untersuchung mitgebracht werden müssen.
  • Bitte planen Sie 1 Stunde Zeit ein.
  • Sollte Ihr Kind am Tag des Termins krank sein, bitten wir Sie den Termin zu verschieben, Kinder mit starken Erkältungssymptomen oder anderen Infekten können nicht untersucht werden.

Weitere Informationen & Hinweise zum Datenschutz:

Kontakt

Fachbereich Gesundheitswesen
Kinder- und Jugendgesundheitspflege

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Telefon BürgerServiceZentrum: 03631 911-9119
Telefon Sekretariat Gesundheitsamt: 03631 911-5400

E-Mail: