Wunschtermin für die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2024/25

Termine für die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2025/26 können noch nicht vergeben werden!
Erst erfolgt die Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule für die Einschulung im kommenden Jahr.
Die Terminvergabe für die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2025/26 erfolgt ab September 2024.

   

Mit der Einschulung beginnt für Kinder ein entscheidender Lebensabschnitt mit neuen Anforderungen. Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgesehen, um aus ärztlicher Sicht festzustellen, ob das Kind den Anforderungen der Schule gewachsen sein wird.
 
Bis zum 30. Mai 2024 müssen alle Kinder, die dieses Jahr in die Schule kommen, zur Einschulungsuntersuchung. Sie können einfach und bequem ihren Wunschtermin online vereinbaren. Die Untersuchung muss auch stattfinden, wenn ein Rückstellungswunsch besteht.

Ein Termin kann auch persönlich oder telefonisch gebucht werden:

  • im BürgerServiceZentrum (Öffnungszeiten: Mo und Fr: 8:30-12:00 Uhr, Di: 8:30-16:00 Uhr, Do: 8:30-18:00 Uhr) oder
  • telefonisch unter 03631 911-9119.

Was müssen Sie zur Einschulungsuntersuchung mitbringen?

  • Bitte füllen Sie diesen Fragebogen zu Ihrem Kind aus und bringen ihn von allen Sorgeberechtigten unterschrieben zum vereinbarten Termin mit. Der Fragebogen hilft dabei, Ihr Kind kennenzulernen, um es in seiner Entwicklung aus medizinischer Sicht besser einschätzen zu können.
  • Achtung: Es ist die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich!
    Ist dies nicht möglich, bringen Sie bitte die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit.
  • Alle Formulare erhalten Sie auch im BürgerServiceZentrum, sollten Sie zuhause keine Druckmöglichkeit haben.
  • Impfausweis des Kindes (gelbes Impfheft) muss vorgelegt werden.
  • Heft zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen (U-Heft, Vorlage ist freiwillig)
  • Brille, relevante Befunde und Entwicklungsberichte des Kindes (sofern vorhanden)
Wichtige Hinweise zum zeitlichen Ablauf:
  • Wer einen Termin gebucht hat, erhält eine Bestätigungsmail mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und einer Übersicht der Unterlagen, die zur Untersuchung mitgebracht werden müssen.
  • Aus organisatorischen Gründen ist für die Einschulungsuntersuchung unter Umständen ein zweiter Besuch beim Kinder -und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. Dieser wird mit Ihnen vor Ort, beim ersten Termin abgestimmt.

Weitere Informationen & Hinweise zum Datenschutz:

Kontakt

Fachbereich Gesundheitswesen
Kinder- und Jugendgesundheitspflege

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Telefon: 03631 911-5555

Tel. BürgerServiceZentrum: 03631 911-9119
Tel. Sekretariat Gesundheitsamt: 03631 911-5400

E-Mail: