BürgerServiceZentrum
Öffnungszeiten - Terminvereinbarung erforderlich
- Montag 8-12 Uhr
- Dienstag 8-16 Uhr
- Donnerstag 8-18 Uhr
- Freitag 8-12 Uhr
Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Grundsätzlich werden alle Kunden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Warum ist eine vorherige Terminvereinbarung wichtig?
Um den Besucherstrom besser zu lenken, Wartezeiten zu reduzieren und Kontakte zu minimieren, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:
- online unter termine.landkreis-nordhausen.de
- telefonisch unter 03631 911-9119
Am Serviceplatz der Kfz-Zulassungsbehörde können ohne Terminvereinbarung folgende Anliegen erledigt werden:
- Außerbetriebsetzungen,
- Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie
- Adressänderungen innerhalb des Landkreises
- Ausgabe abholbereiter Führerscheine/Fahrerkarten
- allgemeine Beratung und Informationen zur Landkreisverwaltung
- Zulassungsstelle, z.B. Zulassung von Fahrzeugen, Außerbetriebsetzungen (Online-Zulassungsdienste)
- Fahrerlaubnisbehörde, z.B. Ersterteilung/Erweiterung, Pflichtumtausch, Anliegen für Berufskraftfahrer
- Wohngeld – Zuschüsse zu Wohnen (Miete/Eigentum/Heimbewohner)
- Bundeselterngeld und Elterngeld Plus (direkt zum Online-Antrag)
- Antragsausgabe Kita-Card für den Besuch einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Nordhausen
- Antragsausgabe für Zuschuss bzw. Übernahme von Kita-Gebühren
- Leistungen des Unterhaltsvorschuss
- BAföG-Leistungen für Schüler (direkt zum Online-Antrag)
- Leistungen des Schwerbehindertenrechts, z.B. Schwerbehindertenausweis, Sinnesbehindertengeld
- Abfallberatung, z.B. Anträge zu Abfallentsorgungsgebühren, Ausgabe Laub- und Restabfallsäcke, Entsorgungskalender
- Terminvereinbarung
Aktueller Hinweis: Aus technischen Gründen können wir aktuell das Online-Zulassungsverfahren nicht anbieten.
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer kurzfristigen Lösung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Hier finden Sie unser Portal für Online-Zulassungsdienste
Online beantragen können Sie außerdem:
- Schüler-BAföG
- Unterhaltsvorschuss
- Elterngeld
- Internetportal der Abfallwirtschaft Nordhausen (u.a. Online-Sperrmüllanmeldung)
Außerdem finden Sie zahlreiche Formulare auf unserer Internetseite zum Herunterladen.
Wer im BürgerServiceZentrum (BSZ) beispielsweise seinen Führerschein erneuern möchte, aber nicht an das Foto dafür gedacht hat, kann dafür den Foto-Terminal nutzen. An einem Selbstbedienungsterminal können Antragsteller jetzt direkt im BürgerService von sich ein biometrisches Passbild machen, das gemeinsam mit der Unterschrift gleich ins Computersystem des Landratsamtes übermittelt wird. Passbilder können auch für weitere Anliegen wie die Ersterteilung, Erweiterung und Verlängerung von Führerscheinen, für Ersatzführerscheine sowie Neuerteilungen, Fahrerkarten und Eintragungen in die Berufskraftfahrerqualifikation gemacht werden.
Das Passbild wird direkt digital im entsprechenden Fachverfahren weiterverarbeitet. Der Datenschutz wird gewahrt, das Passbild wird nicht an Dritte weitergegeben und binnen drei Tagen wird es gelöscht. Zukünftig sollen auch für weitere Fachbereiche des Landratsamtes Leistungen über das Terminal zur Verfügung stehen.
Das Terminal steht direkt im Eingangsbereich des BürgerServiceZentrums, ist rollstuhlgerecht, kann in der Höhe verstellt werden und zeichnet sich durch eine einfache Bedienfunktion in mehreren Sprachen aus. Die Gebühr für die Aufnahme des Fotos wird im Anschluss an die Beantragung des Führerscheins erhoben.
FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten
In den FAQ´s erhalten Sie Informationen zum BürgerServiceZentrum sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Grundsätzlich ist eine Terminbuchung immer zwingend notwendig!
Ausnahmen:
Fahrerlaubnis: Abholung der neu beantragten Fahrerlaubnis
Zulassung: die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen, die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges und die Adressänderung bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Landkreises Nordhausen
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Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind*: |
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Ausstellungsjahr |
letztmöglicher Umtausch |
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1999 – 2001 |
19.01.2026 |
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2002 – 2004 |
19.01.2027 |
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2005 – 2007 |
19.01.2028 |
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2008 |
19.01.2029 |
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2009 |
19.01.2030 |
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2010 |
19.01.2031 |
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2011 |
19.01.2032 |
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2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ein SEPA-Lastschriftmandat bekommen Sie im Frontoffice des BürgerServiceZentrums an der Info ausgehändigt.
Bei der Verleihung eines Fahrzeuges an und von Privatpersonen müssen die Daten nicht eingetragen werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC (Übereinstimmungsbescheinigung)
- Personalausweis
- eVb-Nr. von der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat
- gültiger HU-Bericht
- Rechnung, Kaufvertrag
- Kennzeichenwunsch
- Vollmacht
- Importfahrzeuge brauchen ein Gutachten
- Einzelunternehmer brauchen Gewerbeanmeldung
- Firmen (z. B. GmbH) brauchen eine Gewerbeanmeldung mit Handelsregisterauszug
- Neuwagen haben noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei einer Namensänderung muss der Name in den Papieren geändert werden, damit die Daten der Echtheit entsprechen.
Die Termine für die Schuleingangsuntersuchungen können jedes Jahr ab September für das kommende Schuljahr vereinbart werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link:
Seit dem 19.01.2013 ist das Ausstellungsdatum unter Nummer 4a. und das Ablaufdatum unter 4b. auf der Vorderseite des Führerscheins abzulesen.
Was bedeutet das Sternchen in Spalte 10 auf meinem Führerschein?
In diesem Fall gilt das Datum im Feld 14 als Erteilungsdatum dieser Fahrerlaubnisklasse.
Den HU-Stempel finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Meist befindet er sich auf der Rückseite links oben.
Das Kurzzeitkennzeichen (gelb) ist nur für 1-6 Tage gültig und das Ausfuhrkennzeichen (rot) ist meist für 15 oder 30 Tage gültig, je nachdem wie es gewünscht ist kann die Anzahl der Tage variieren.
Wenn Sie einen Termin im BürgerServiceZentrum haben, können Sie für 30 Minuten direkt vor der Tür parken. Dort gibt es 2 Parkplätze und 2 Behindertenparkplätze, oder Sie parken in unserer Tiefgarage während der Öffnungszeiten, in der 1. Stunde kostenfrei.
Als Privatperson ist die Online-Zulassung oder Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs nicht möglich.
Ja, das ist möglich, dafür müssen Sie Ihr Kennzeichen, den Fahrzeugschein, Ihren Personalausweis und ggfs. eine Vollmacht mitbringen.
Im Normalfall werden die Führerscheine frühzeitig vor dem 18. Geburtstag bestellt, sodass er ab dem Geburtstag abgeholt werden kann.
Besteht ein Fahrschüler seine Prüfung jedoch erst ein paar Tage vor Vollendung des 18. Lebensjahres, dauert die Lieferung in die Fahrerlaubnisbehörde des Führerscheins ab dem Tag des Bestehens ca. 4-5 Wochen.
Wichtige Dokumente wie z. B. ein HU-Gutachten werden als Original benötigt, d. h. das Einreichen per E-Mail ist nicht immer vorteilhaft, da sowieso in den meisten Fällen eine Unterschrift von Ihnen benötigt wird.
Ja, da wir hier bei uns im Landratsamt eine Prägestelle haben, können Sie Ihr Kennzeichen hier erwerben.
Kontakt
Landratsamt Nordhausen
BürgerServiceZentrum
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel: 03631 911-9119
E-Mail: bsz-info@lrandh.thueringen.de