Wichtige Hinweise für Personen mit einem positiven Corona-Test

Sie wurden positiv auf das Coronavirus getestet - mit einem PCR- oder einem qualifizierten Antigenschnelltest im Testzentrum?

Ist Ihr Testergebnis positiv, nutzen Sie bitte unser Online-Meldeformular, um dem Gesundheitsamt weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen:

Online-Meldeformular für Personen mit einer bestätigten Corona-Infektion

Wichtige Hinweise:

  • Ab 2. Februar 2023 entfällt die Isolationspflicht in Thüringen - siehe: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
  • Wer in einem PCR- oder qualifizierten Schnelltest im Testzentrum positiv getestet wurde, dem wird lediglich empfohlen, sich freiwillig abzusondern, die berufliche Tätigkeit, wenn möglich, von zuhause aus nachzugehen und Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren.

  • Außerdem sind positiv Getestete verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen, wenn draußen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann bzw. in geschlossenen Räumen, wenn sich dort noch andere Menschen als die Haushaltsmitglieder aufhalten.

  • In bestimmten Fällen sieht die neue Corona-Verordnung Betretungs- und Tätigkeitsverbote vor. So dürfen positiv getestete Personen in ambulanten und stationären medizinischen sowie Pflegeeinrichtungen weder arbeiten noch diese betreten. Gleiches gilt für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende. Dies bedeutet, dass positiv Getestete beispielsweise keine Angehörigen in Altersheimen oder Krankenhäusern besuchen dürfen. Ausnahmen bestehen für Sterbebegleitungen und Beschäftigte, die keinen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben.

  • Grundsätzlich gelten diese Betretungs- und Tätigkeitsverbote für zehn Tage und können verkürzt werden, wenn die betroffene Person nach fünf Tagen 48 Stunden symptomfrei ist oder ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.

  • Das Gesundheitsamt informiert die Betroffenen über die Betretungs- und ggf. erforderlichen Tätigkeitsverbote.

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