Bekanntmachungen

Verordnung des Landkreises Nordhausen über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2026

Aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBI. S. 541 ), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Februar 2022 (GVBI. S. 91 ), erlässt der Landkreis Nordhausen folgende Verordnung.

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Beteiligung der Öffentlichkeit über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach Artikel 11 der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung

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