Beteiligung der Öffentlichkeit über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach Artikel 11 der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung

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