Beteiligung der Öffentlichkeit über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung
Beteiligung der Öffentlichkeit nach Artikel 11 der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung