Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht dient ebenso wie die Patienten- und Betreuungsverfügung dazu, in gesunden Tagen für den Fall vorzusorgen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr allein, ohne Unterstützung regeln kann.

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An wen kann ich mich wenden?

Landratsamt Nordhausen

Gesundheitsamt - Betreuungsbehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 911-5503/-5504/-5400
E-Mail: Betreuung@lrandh.thueringen.de