Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht dient ebenso wie die Patienten- und Betreuungsverfügung dazu, in gesunden Tagen für den Fall vorzusorgen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr allein, ohne Unterstützung regeln kann.
Formular zum Herunterladen:
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Gesundheitsamt - Betreuungsbehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-5503/-5504/-5400
E-Mail: Betreuung@lrandh.thueringen.de