Veterinärwesen
Haltung von Nutztieren
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen. Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer. Es fallen Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit der dazu ergangenen Anlage Teil C Nr. 2.2, 2.12 und 2.17 an.
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker)
- Nutzungsart der Tiere
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
Bei der Anzeige bezogen auf Fische:
- Name, Anschrift
- Lage und Größe der Anlage
- Teichzahl
- Wasserversorgung
- Zuflussmenge
- gehaltene Fischarten und ihre Verwendung
Rechtsgrundlage
- § 26 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
- §§ 3, 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
- § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz)
Nutztierarten
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische (bestimmte Betriebe unterliegen gemäß § 3 Fischseuchenverordnung der Genehmigungspflicht)
- Bienen
Formulare
- Gemeinsamer Meldebogen zur Registrierung einer Tierhaltung
- Antrag auf Gewährung von Beihilfen gemäß Anlage 1 Teil A und C der Beihilfesatzung der Thüringer Tierseuchenkasse
Rind
- Merkblatt Rinderhaltung
- Merkblatt Das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union in Bezug auf Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
- Bestellung von Ersatzstanzen zur BVD- Untersuchung
- Beauftragung zur Bestellung von Ersatzstanzen
Schwein
- Merkblatt Schweinehaltung
- Merkblatt Verfütterung Speiseabfälle
- Bestandsregister
- Antrag Freilandhaltung
Schaf & Ziege
Wildgehege
Haltung von Haustieren
Formulare
Veranstaltungen
Formulare
Gebühren
Gebühren für die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Hausschlachtung) sowie Untersuchung von Haarwild und Trichinen im
Landkreis Nordhausen ab Oktober 2023
Kontakt
Landratsamt Nordhausen
Fachbereich Veterinärwesen
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen
Telefon: 03631/ 911-3601
E-Mail: veterinaeramt@lrandh.thueringen.de