Veterinärwesen

Haltung von Nutztieren

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen. Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer. Es fallen Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit der dazu ergangenen Anlage Teil C Nr. 2.2, 2.12 und 2.17 an.

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)

Bei der Anzeige bezogen auf Fische:

  • Name, Anschrift
  • Lage und Größe der Anlage
  • Teichzahl
  • Wasserversorgung
  • Zuflussmenge
  • gehaltene Fischarten und ihre Verwendung

Rechtsgrundlage

Nutztierarten
  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische (bestimmte Betriebe unterliegen gemäß § 3 Fischseuchenverordnung der Genehmigungspflicht)
  • Bienen
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Haltung von Haustieren

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Veranstaltungen

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Kontakt

Landratsamt Nordhausen

Fachbereich Veterinärwesen

Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen

Telefon: 03631/ 911-3601
E-Mail: veterinaeramt@lrandh.thueringen.de