Übersicht Testzentren Landkreis Nordhausen
ACHTUNG: Die Testzentren sind geschlossen!
Laut Bundes-Testverordnung gibt es für folgende Personengruppen einen kostenlosen Schnelltest:
- BesucherInnen oder BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen (stationär oder ambulant), Krankenhäuser, Einrichtung für Menschen mit Behinderung
- Leistungsberechtigte nach § 29 SGB IX und bei Leistungsberechtigten beschäftige Personen
- Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
Trifft keiner dieser Sachverhalte zu, kostet der Schnelltest 19 Euro. Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.