Übersicht Testzentren Landkreis Nordhausen

ACHTUNG: Die Testzentren sind geschlossen!


Laut Bundes-Testverordnung gibt es für folgende Personengruppen einen kostenlosen Schnelltest:

  • BesucherInnen oder BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen (stationär oder ambulant), Krankenhäuser, Einrichtung für Menschen mit Behinderung
  • Leistungsberechtigte nach § 29 SGB IX und bei Leistungsberechtigten beschäftige Personen
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

Trifft keiner dieser Sachverhalte zu, kostet der Schnelltest 19 Euro. Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.