Nutzung von Sporthallen
- Satzung für die Vergabe und Benutzung der Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Sportstätten des Landkreises Nordhausen, in der Fassung der 1. Änderung vom 22.12.2011 (Sportstättengebührensatzung)
- Antrag zur Nutzung von Sporthallen des Landkreises Nordhausen
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Schulverwaltung
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-4001
E-Mail: Schulverwaltung@lrandh.thueringen.de
Mieten der Wiedigsburghalle

Die Wiedigsburghalle des Landkreises Nordhausen steht in Nordhausen, Hohensteiner Straße 9a und ist mietbar für sportliche und kulturelle Veranstaltungen. Die Halle ist für maximal 2.018 Besucher zugelassen, in der dazu gehörenden Tiefgarage gibt es 150 Stellplätze. Die Parkettfläche beträgt 1.118 m². Dort kann eine Bühne integriert werden. Es steht eine Drei-Felder-Sportfläche mit Parkettschwingboden, mit festen und ausfahrbaren Zuschauertribünen sowie notwendigen Sanitäreinrichtungen und Nebenräumen zur Verfügung.
Wer die Wiedigsburghalle mieten möchte, wendet sich bitte an:
Landratsamt Nordhausen
Schulverwaltung
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-4001
E-Mail: Schulverwaltung@lrandh.thueringen.de