Schwerbehindertenrecht

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.  Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
  • ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto (Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.)
  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen: 

https://www.anwalt.org/grad-der-behinderung/

  • FAQ: Grad der Behinderung
  • Grad der Behinderung eines Menschen
  • Weiterführende Informationen zum Grad der Behinderung
  • Was sagt der Grad der Behinderung aus?
  • Welche Auswirkungen hat ein anerkannter Grad der Behinderung?
  • Weiterführende Literatur zum Thema

Unterlagen zum Herunterladen:

An wen kann ich mich wenden?

Landratsamt Nordhausen

FG Soziale Teilhabe und Schwerbehindertenrecht
Behringstraße 2
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 911-5101
E-Mail: teilhabe@lrandh.thueringen.de