Schülerbeförderung
Der Landkreis Nordhausen ist als Schulträger verantwortlich für Schülerbeförderung zu den Schulen in eigener Trägerschaft für
- Schüler in Grund- und Förderschulen bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern,
- Schüler in Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen ab Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.
Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.
Kostenfreie Schülerfahrausweise
Der Landkreis Nordhausen sichert die Schülerbeförderung grundsätzlich durch die Aushändigung von kostenfreien Deutschlandtickets und Schülerfahrausweisen im Schüler- und Ausbildungsverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Die Schülerfahrausweise werden für die vom Schulweg betroffenen Teilstrecken beziehungsweise Tarifzonen ausgestellt, Deutschlandtickets haben keine Beschränkung auf Teilstrecken beziehungsweise Zonen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist für Schüler ab der Klassenstufe 11 ebenfalls keine Kostenbeteiligung mehr vorgesehen. Dies gilt für Schüler des Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
Die Anmeldung für das Deutschlandticket, den Schülerfahrausweis bzw. die Zeitkarten erfolgt über das Eltern Portal unter https://fahrausweise.landkreis-nordhausen.de. Dort können alle notwendigen Daten und Passbilder eingestellt bzw. bei Bedarf aktualisiert werden. Die von den Schulsekretariaten ausgegebenen Chipkarten verbleiben grundsätzlich bei den Schülern. Die Verlängerung der Gültigkeit für das jeweils folgende Schuljahr erfolgt ebenfalls über das o.g. Portal. Eine Rückgabe erfolgt erst, wenn keine allgemeinbildende Schule in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen mehr besucht wird.
Beförderung außerhalb der Schulzeit - Schülerfreizeitticket
Das Deutschlandticket gilt jeweils vom Monatsersten bis zum letzten Tag eines Monats, erlaubt die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs in der Freizeit, an Wochenenden, Feiertagen und Ferien innerhalb des Gültigkeitszeitraums (außer Sommerferien -> Schuljahresende). Zusätzlich haben alle Schüler die Möglichkeit des Erwerbs eines Schülerfreizeittickets zum Preis von 16 Euro im Monat. Mit dem Schülerfreizeitticket kann in den Ferien, an Wochenenden, an Feiertagen sowie an Schultagen nach 14 Uhr Bus und Straßenbahn im gesamten Landkreis gefahren werden.
Die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme von Deutschlandtickets, Schülerfahrausweisen im Schüler- und Ausbildungsverkehr des ÖPNV sowie den Einsatz von Privatfahrzeugen hat der betroffene Antragssteller schlüssig in Schriftform auf einem separaten Blatt zu begründen und dem Antrag beizufügen.
Das Schülerfreizeitticket ist erhältlich im
Stadtwerke Servicecenter der Verkehrsbetriebe Nordhausen
Bahnhofsplatz 3a
99734 Nordhausen
Telefon: 03631 639-260
E-Mail: info@stadtwerke-nordhausen.de
An wen kann ich mich wenden:
Landratsamt Nordhausen
Schulverwaltung
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 908410
E-Mail: Schulverwaltung@lrandh.thueringen.de