Schülerbeförderung

Der Landkreis Nordhausen ist als Schulträger verantwortlich für Schülerbeförderung zu den Schulen in eigener Trägerschaft für

  • Schüler in Grund- und Förderschulen bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern,
  • Schüler in Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen ab Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.

Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.

Kostenfreie Schülerfahrausweise

Der Landkreis Nordhausen sichert die Schülerbeförderung grundsätzlich durch die Aushändigung von kostenfreien Deutschlandtickets und Schülerfahrausweisen im Schüler- und Ausbildungsverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Die Schülerfahrausweise werden für die vom Schulweg betroffenen Teilstrecken beziehungsweise Tarifzonen ausgestellt, Deutschlandtickets haben keine Beschränkung auf Teilstrecken beziehungsweise Zonen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist für Schüler ab der Klassenstufe 11 ebenfalls keine Kostenbeteiligung mehr vorgesehen. Dies gilt für Schüler des Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.

Die Anmeldung für das Deutschlandticket, den Schülerfahrausweis bzw. die Zeitkarten erfolgt formlos regelmäßig bis zum 01.06. für das folgende Schuljahr über die Schulsekretariate. Gleichzeitig ist dort auch ein aktuelles Passbild abzugeben. Die Aushändigung der Fahrausweise erfolgt ebenfalls über die jeweiligen Schulsekretariate.

Beförderung außerhalb der Schulzeit - Schülerfreizeitticket

Das Deutschlandticket gilt jeweils vom Monatsersten bis zum letzten Tag eines Monats, erlaubt die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs in der Freizeit, an Wochenenden, Feiertagen und Ferien innerhalb des Gültigkeitszeitraums (außer Sommerferien -> Schuljahresende). Zusätzlich haben alle Schüler die Möglichkeit des Erwerbs eines Schülerfreizeittickets zum Preis von 12 Euro im Monat. Mit dem Schülerfreizeitticket kann in den Ferien, an Wochenenden, an Feiertagen sowie an Schultagen nach 14 Uhr Bus und Straßenbahn im gesamten Landkreis gefahren werden.

Die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme von Deutschlandtickets, Schülerfahrausweisen im Schüler- und Ausbildungsverkehr des ÖPNV sowie den Einsatz von Privatfahrzeugen hat der betroffene Antragssteller schlüssig in Schriftform auf einem separaten Blatt zu begründen und dem Antrag beizufügen.

Das Schülerfreizeitticket ist erhältlich im

Stadtwerke Servicecenter der Verkehrsbetriebe Nordhausen

Bahnhofsplatz 3a
99734 Nordhausen

Telefon: 03631 629-170
E-Mail: info@stadtwerke-nordhausen.de

Infos zum Schülerfreizeitticket

Mehr auch unter www.stadtwerke-nordhausen.de

Fahrkostenrückerstattung

Davon abweichend ist in Ausnahmefällen eine Erstattung der Fahrkosten für die wirtschaftlichste Verkehrsverbindung möglich. Der Landkreis Nordhausen entscheidet als Schulträger über die wirtschaftlichste Beförderung. Der Einsatz von Privatfahrzeugen wird nur erstattet, wenn die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Schülerspezialverkehr nicht möglich oder nicht zumutbar ist und das Privatfahrzeug ausschließlich für den Weg zur Schule eingesetzt wurde. Das Formular für die Erstattung der Fahrkosten finden Sie im Anhang. Die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme von Deutschlandtickets, Schülerfahrausweisen im Schüler- und Ausbildungsverkehr des ÖPNV sowie den Einsatz von Privatfahrzeugen hat der betroffene Antragssteller schlüssig in Schriftform auf einem separaten Blatt zu begründen und dem Antrag beizufügen.

Näheres regelt die entsprechende Satzung des Landkreises Nordhausen:

An wen kann ich mich wenden:

Landratsamt Nordhausen

Schulverwaltung
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 908410
E-Mail: Schulverwaltung@lrandh.thueringen.de