Gefahr durch Schneemassen

Die Bauaufsicht weist darauf hin, dass zu viel Schnee zu verheerenden Gefährdungen von Dächern führen kann. Die Tragfähigkeit von Dächern kann hierbei schnell überschritten werden. Häufig wird das Gewicht von Schnee und Eis auf dem Dach unterschätzt. Besonders gefährdet sind Gebäude mit Flachdächern.

Grundsätzlich sind für sämtliche Bauvorhaben statische Berechnungen zu erarbeiten bzw. sind bauliche Anlagen entsprechend der statischen Berechnungen zu errichten. Die in den statischen Berechnungen angenommenen Schneelasten müssen als veränderliche Einwirkungen betrachtet werden.

Gemäß DIN EN 1991-1-3 wird die Region Nordthüringen größtenteils der Schneelastzone 2 mit mindestens 0,85 kN/m2 (=85 kg/m²) zugeordnet. Vereinzelte Ortschaften und Bereiche Nordthüringens mit erhöhten Höhenlagen sind der Schneelastzone 3 mit mindesten 1,10 kN/m² (=110 kg/m²) zuzuordnen. 

In Zone 3 kann es im Bereich Oberharz in den Wintermonaten jederzeit zu erhöhten Lasten kommen. Bei den derzeitigen Wetterlagen kommt es zu außergewöhnlichen Schneelasten, welche beispielsweise durch Schneeverwehungen, anprallende Schneelasten aufgrund des Abrutschens oder Herunterfallens von Schnee von höher liegenden Dächern entstehen können.

Die Eigentümer von Gebäuden haben grundsätzlich die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass von Ihren Gebäuden keine Gefahren ausgehen können. Dazu wird den Eigentümern dringend geraten, ihre Dächer zu überprüfen und möglichst von zu großen Schneemassen zu befreien. Bei Unsicherheiten kann dazu ein Statiker hinzugezogen werden, der eine Einschätzung dazu abgeben kann, ob für das konkrete Dach eine Gefahr besteht.

Selbst wenn die Schneehöhe nicht kritisch sein sollte, kann es zu Schneeverwehungen im Bereich von Dachaufbauten oder Solaranlagen kommen, durch die dann die kritische Schneehöhe überschritten wird. Neben der Gefahr eines Einsturzes muss auch darauf geachtet werden, dass durch Dachlawinen oder Eiszapfen keine Gefährdung von Personen eintreten kann.

Es ist deshalb darauf zu achten, dass bei Dächern an Verkehrsflächen, über Gebäudezugängen und –zufahrten Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis angebracht sind, bzw. diese auch funktionstüchtig gegeben sind.

Weitere Informationen

www.bbk.bund.de/DE/Aufgabenhttps://www.bbk.bund.de

Empfehlungen bei Schneebelastung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Flyer Schneebelastung