Pflichtumtausch des Führerscheins

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bis spätestens Januar 2033 alle Führerscheininhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen sollen. Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits den EU-Vorgaben und müssen daher nicht umgetauscht werden.      

Alle älteren Dokumente müssen in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in einen neuen Führerschein umgetauscht werden. Um den Umtausch möglichst reibungslos zu gestalten, wurde dafür ein Stufenmodell beschlossen, das einen schrittweisen Umtausch vorsieht.

Festgelegt sind folgende Fristen:

Führerscheine bis 1998:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers
Stichtag des Umtauschs
vor 1953 bis zum 19.01.2033
1953 bis 1958 bis zum 19.01.2022
1959 bis 1964 bis zum 19.01.2023
1965 bis 1970 bis zum 19.01.2024
1971 und später bis zum 19.01.2025

 

 

 

 

 

 

 

Führerscheine ab 1999:

Ausstellungsjahr des Führerscheins
Stichtag des Umtauschs
1999 bis 2001 bis zum 19.01.2026
2002 bis 2004 bis zum 19.01.2027
2005 bis 2007 bis zum 19.01.2028
2008 bis zum 19.01.2029
2009 bis zum 19.01.2030
2010 bis zum 19.01.2031
2011 bis zum 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 bis zum 19.01.2033

Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein und ein biometrisches Foto benötigt. Das Passbild kann auch direkt vor Ort im BürgerServiceZentrum am Foto-Terminal sebst gemacht werden.

Stammt der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes, muss zusätzlich eine „Karteikartenabschrift“ des ursprünglich ausstellenden Amtes eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens drei Wochen und die Gebühren rund 25 €.

Alle neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.

Wir empfehlen, mit dem Umtausch nicht zu warten, insbesondere wenn man ins Ausland verreisen möchte.

An wen kann ich mich wenden?

Landratsamt Nordhausen

BürgerServiceZentrum
Behringstraße 3 (Eingangsbereich Erdgeschoss)
99734 Nordhausen

Telefon: 03631 911-911
E-Mail: bsz-info@lrandh.thueringen.de

Nutzen Sie gern unser Terminvergabe-System, um Wartezeiten zu vermeiden. Termine können entweder persönlich im Landratsamt, telefonisch unter 03631 911-911 oder online vereinbart werden.