Pflichtumtausch des Führerscheins
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bis spätestens Januar 2033 alle Führerscheininhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen sollen. Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits den EU-Vorgaben und müssen daher nicht umgetauscht werden.
Alle älteren Dokumente müssen in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in einen neuen Führerschein umgetauscht werden. Um den Umtausch möglichst reibungslos zu gestalten, wurde dafür ein Stufenmodell beschlossen, das einen schrittweisen Umtausch vorsieht.
Festgelegt sind folgende Fristen:
Führerscheine bis 1998:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers |
Stichtag des Umtauschs |
vor 1953 | bis zum 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | bis zum 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | bis zum 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | bis zum 19.01.2024 |
1971 und später | bis zum 19.01.2025 |
Führerscheine ab 1999:
Ausstellungsjahr des Führerscheins |
Stichtag des Umtauschs |
1999 bis 2001 | bis zum 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | bis zum 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | bis zum 19.01.2028 |
2008 | bis zum 19.01.2029 |
2009 | bis zum 19.01.2030 |
2010 | bis zum 19.01.2031 |
2011 | bis zum 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | bis zum 19.01.2033 |
Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein und ein biometrisches Foto benötigt. Das Passbild kann auch direkt vor Ort im BürgerServiceZentrum am Foto-Terminal sebst gemacht werden.
Alle neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.
Wir empfehlen, mit dem Umtausch nicht zu warten, insbesondere wenn man ins Ausland verreisen möchte.
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
BürgerServiceZentrum
Behringstraße 3 (Eingangsbereich Erdgeschoss)
99734 Nordhausen
Telefon: 03631 911-911
E-Mail: bsz-info@lrandh.thueringen.de
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