Hortbetreuung in den Grundschulen des Landkreises Nordhausen
Wer sein Kind im Hort in einer Grundschule in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen betreuen lassen möchte, kann sich dafür an die Schulverwaltung des Landratsamtes Nordhausen wenden und beraten lassen. Hier finden Sie auch die erforderlichen Formulare zum Herunterladen.
Die Benutzung des Hortes ist gebührenpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, eine Gebührenermäßigung beziehungsweise eine Gebührenbefreiung zu beantragen. Nähere Erläuterungen finden Sie auf dem Hortantrag Teil 2, Seite 3.
Satzungsgrundlage
Formulare
- Hortantrag Hortanmeldung, Hortabmeldung
- Hortantrag Gebührenermäßigung, -befreiung
- Hortantrag Teil 3 SEPA-Lastschriftmandat
- Hortantrag Teil 4 gleichzeitiger Besuch Einrichtungen Kinder
- Hortantrag Teil 5 geleistete Unterhaltszahlungen
- Hortantrag Ferien Anmeldung
- Hortantrag Ferien Antrag auf Gebührenbefreiung
- Merkblatt nach Art. 13 DS-GVO Hortgebühr
An wen kann ich mich wenden?
Fachbereich Schulverwaltung
Sekretariat
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-4001
E-Mail: Schulverwaltung@lrandh.thueringen.de