Hortbetreuung in den Grundschulen des Landkreises Nordhausen
Wer sein Kind im Hort in einer Grundschule in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen betreuen lassen möchte, kann sich dafür an die Schulverwaltung des Landratsamtes Nordhausen wenden und beraten lassen. Die erforderlichen Formulare können Sie hier herunterladen.
Die Benutzung des Hortes ist gebührenpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, eine Gebührenermäßigung beziehungsweise eine Gebührenbefreiung zu beantragen. Nähere Erläuterungen finden Sie im Antrag auf Gebührenermäßigung.
Satzungsgrundlage
- NEU: 2. Änderung Hortbenutzungssatzung, gültig ab 01.08.2026
- NEU: 3. Änderung Hortgebührensatzung, gültig ab 01.08.2026
- NEU: Hortgebührentabelle, gültig ab 01.08.2026
Formulare
- Hortantrag - Hortanmeldung/-abmeldung
- Hortantrag Gebührenermäßigung, -befreiung
- Hortantrag Teil 3 SEPA-Lastschriftmandat
- Hortantrag Teil 4 gleichzeitiger Besuch Einrichtungen Kinder
- Hortantrag Teil 5 geleistete Unterhaltszahlungen
- Anmeldung Ferienbetreuung im Schulhort
- Hortantrag Ferien Antrag auf Gebührenbefreiung
- Merkblatt nach Art. 13 DS-GVO Hortgebühr
An wen kann ich mich wenden?
Fachbereich Schulverwaltung
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-4001
E-Mail: Schulverwaltung@lrandh.thueringen.de