Hortbetreuung in den Grundschulen des Landkreises Nordhausen

Wer sein Kind im Hort in einer Grundschule in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen betreuen lassen möchte, kann sich dafür an die Schulverwaltung des Landratsamtes Nordhausen wenden und beraten lassen. Die erforderlichen Formulare können Sie hier herunterladen.

Die Benutzung des Hortes ist gebührenpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, eine Gebührenermäßigung beziehungsweise eine Gebührenbefreiung zu beantragen. Nähere Erläuterungen finden Sie im Antrag auf Gebührenermäßigung.

An wen kann ich mich wenden?

Fachbereich Schulverwaltung

Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 911-4001
E-Mail: Schulverwaltung@lrandh.thueringen.de