Ehrenamtsförderung
Vereine, Selbsthilfegruppen, kirchliche Organisationen und andere Initiativen können mithilfe eines Förderantrags ihr Anliegen vorstellen. Bei der Vergabe der Fördermittel orientiert sich der Landkreis an den Grundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung. So sollen die Mittel beispielsweise zur Weiterbildung Ehrenamtlicher eingesetzt werden, um Menschen für das Ehrenamt neu zu gewinnen und zu motivieren oder um abzusichern, dass die ehrenamtliche Tätigkeit langfristig ausgeübt werden kann. Auch für Projekte wie besondere Veranstaltungen können Zuwendungen beantragt werden. Antragsfrist ist der 30.06.
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt für:
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich ausgezeichnet werden,
- Maßnahmen, die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren,
- Maßnahmen, die Menschen bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützen, ihr Engagement dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern,
- individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise,
- Aus-, Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
- die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
- die Förderung von Modellprojekten im Bereich Ehrenamt.
Unterlagen zum Herunterladen:
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Büro des Landrates/Zentrale Dienste
Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-1113
E-Mail: ehrenamt@lrandh.thueringen.de
Wir bitten um vorherige Terminabsprache! Vielen Dank!
Thüringer Ehrenamtscard
Mit der Vergabe von Ehrenamtscards bedankt sich der Landkreis Nordhausen bei den zahlreichen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr gemeinnütziges Engagement. Damit werden jährlich 10 ehrenamtlich engagierte Südharzer aus ganz unterschiedlichen Bereichen geehrt. Mit der Thüringer Ehrenamtscard können Inhaber 2 Jahre lang verschiedene Vergünstigungen in ganz Thüringen nutzen.
Folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das 18. Lebensjahr ist vollendet.
- Der Ort des ehrenamtlichen Engagements befindet sich im Landkreis Nordhausen.
- Mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden.
- Mindestens fünf Stunden wöchentliches Engagement.
- Keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.thueringer-ehrenamtscard.de.
Freiwilligenagentur
An wen kann ich mich wenden?
Kreisjugendring Nordhausen e.V.
Aljoscha Hübsch
Käthe-Kollwitz-Straße 10
99734 Nordhausen
Tel.: 03631/982509
Mobil: 0178-9272452
E-Mail: a.huebsch@kreisjugendring-nordhausen.de
Internet: mitmacher.jetzt
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Hier finden Sie Informationen über aktuelle Projekte und Angebote der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Thüringer Ehrenamtsausweis
Der Ehrenamtsausweis berechtigt seine Inhaberinnen und Inhaber, im Rahmen eines Ehrenamtes für die genannte Organisation tätig zu werden und dabei anfallende Aufgaben im Namen der Organisation auszuführen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/ehrenamtsausweis
Kontakt
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8
99096 Erfurt
Tel.: 0361 657 36 61 oder 0361 657 36 62
E-Mail: info@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Auszeichnungen des Landkreises Nordhausen
Der Landkreis Nordhausen verfügt über ein vielfältiges und nachhaltiges ehrenamtliches Engagement seiner Einwohnerinnen und Einwohner in allen Bereichen. Das Ziel ist es, dieses auch zukünftig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu gehören die Würdigung und Auszeichnung von Ehrenamtlichen.
Gemäß der Ehrenordnung des Landkreises Nordhausen vom 01.09.2021 wird die Ehrenplakette verliehen für mindestens zehnjährige, aktive, erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und sonstigen Organisationen mit sozialen, kulturellen, sportlichen, kirchlichen oder anderen gemeinnützigen Zielen. Die Verdienste müssen vorrangig im örtlichen Bereich bzw. auf Landkreisebene erbracht worden sein. Jährlich werden bis zu 5 Persönlichkeiten bzw. bis zu 3 Gruppen ausgezeichnet. Vorschlagsberechtigt sind Kommunen, Verbände, Vereine, weitere Organisationen sowie Einzelpersonen.
Gemäß der Ehrenordnung des Landkreises Nordhausen vom 01.09.2021 werden herausragende Leistungen und Projekte, welche die nachhaltige, ökologische Entwicklung des Landkreises Nordhausen fördern, mit dem Nachhaltigkeitspreis gewürdigt. Es können Einzelpersonen, Verbände, Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen mit dem Nachhaltigkeitspreis geehrt werden, bis zu 3 Personen bzw. Gruppen. Vorschlagsberechtigt sind Kommunen, Verbände, Vereine, weitere Organisationen sowie Einzelpersonen. Der Nachhaltigkeitspreis ist mit 1.000 € dotiert.
Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft
Der Landessportbund Thüringen (LSB) als Bewilligungsstelle gewährt auf der Grundlage des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung und nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie aus Mitteln des Freistaates Thüringen, Zuwendungen an Sportvereine, Kreis-/ Stadtsportbünde (KSB/SSB) und Sportverbände. Die Finanzierungs-Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung an Sportanlagen und Vereinsräumen in Vereinsträgerschaft zur Verfügung gestellt.
Richtlinie und Antragsformular
An wen kann ich mich wenden?
Landessportbund Thüringen e.V.
Fachbereich Sportstättenbau
Werner-Seelenbinder-Straße 1
99096 Erfurt