Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung dient ebenso wie die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung dazu, in gesunden Tagen für den Fall vorzusorgen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr allein, ohne Unterstützung regeln kann.

Weitere Informationen und Formulare auf der Internetseite des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

An wen kann ich mich wenden?

Landratsamt Nordhausen

Gesundheitsamt - Betreuungsbehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 911-5501/-5502/5503/-5504/-5400
E-Mail: Betreuung@lrandh.thueringen.de