Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung dient ebenso wie die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung dazu, in gesunden Tagen für den Fall vorzusorgen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr allein, ohne Unterstützung regeln kann.
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Gesundheitsamt - Betreuungsbehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-5501/-5502/5503/-5504/-5400
E-Mail: Betreuung@lrandh.thueringen.de