Unterstützung bei Bestattungskosten

Der Landkreis Nordhausen kann als zuständige örtlicher Sozialhilfeträger eine Übernahme bzw. eine Unterstützung bei Bestattungskosten gewähren, wenn die im Sozialrecht gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Ob diese Leistung gewährt werden kann, hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Verstorbenen, der Angehörigen bzw. Erben ab.

An wen kann ich mich wenden?

Landratsamt Nordhausen

Fachbereich Soziales
Fachgebiet Leistungen der Sozialhilfe und Asyl
Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 911-5062/-5051
E-Mail: Soziales@lrandh.thueringen.de