Antrag auf Genehmigung einer Baumfällung

Wer einen Baum, auch auf dem eigenen Grundstück, fällen möchte, benötigt dafür in den meisten Fällen vorab eine Genehmigung dafür. Erster Ansprechpartner ist in diesem Fall die jeweilige Stadt oder Gemeinde, wenn eine Baumschutzsatzung die Fällung von Bäumen im Innenbereich regelt (z.B. die Stadt Nordhausen).

Gibt es in der Gemeinde keine Baumschutzsatzung oder steht der Baum im Außenbereich, ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Nordhausen zuständig.

Hier finden Sie das entsprechende Formular für eine Baumfällgenehmigung zum Herunterladen und Ausfüllen.

Antragsformular

An wen kann ich mich wenden?

Landratsamt Nordhausen

Untere Naturschutzbehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 911-6000/-6101
E-Mail: naturschutz@lrandh.thueringen.de