Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, benötigt zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung, allerdings wird mit dem Wohnberechtigungsschein keine Wohnung zugewiesen.
Eine Sozialwohnung ist eine Wohnung, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurde (beim Neubau bzw. bei deren Modernisierung).
Für einen Wohnberechtigungsschein ist ein Antrag erforderlich. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, steht in § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz.
Der Wohnberechtigungsschein wird für ein Jahr erteilt. Sofern innerhalb dieses einen Jahres keine Sozialwohnung angemietet werden kann, muss erneut ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden.
Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur die in Thüringen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine.
Spätestens beim Abschluss des Mietvertrags hat der Wohnungssuchende seinen Wohnberechtigungsschein dem betreffenden Vermieter zu übergeben. Der Vermieter meldet der zuständigen Stelle, wenn er eine Sozialwohnung einem Wohnungssuchenden überlassen hat und legt der zuständigen Stelle dessen Wohnberechtigungsschein incl. einer Überlassungsmitteilung vor.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- nicht nur vorübergehendender Aufenthalt in Deutschland
- die Wohnung ist für mindestens ein Jahr der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen (ab Zeitpunkt der Antragstellung)
- die maßgeblichen Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
- es darf nur einen Wohnsitz geben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass
- Heiratsurkunde (nur junge Ehepaare)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. Gehaltsbescheinigung, Kurzarbeitergeld, Renten, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss)
- ggf. Geburtsurkunde(n)
- Schwerbehindertenausweis
- Schwangerschaftsnachweis (z. B. Mutterpass)
- Atteste, Gutachten, usw.
- Schulbescheinigung ab dem 16. Lebensjahr
- Immatrikulationsbescheinigung
- ggf. schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für den Geschäftsbereich des TMIL. Derzeit beträgt die Gebühr je Bescheinigung 10 €.
Formulare zum Herunterladen
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Fachgebiet Wohngeld - Wohnraumförderung
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-5160/5150
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@lrandh.thueringen.de