Pakt für den ÖGD

  • Im September 2020 wurde durch Bund und Länder der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschlossen.
  • Der Pakt umfasst die folgenden Bereiche: Steigerung der Attraktivität des ÖGD, Personalaufbau, Internationale Vorschriften zur Gesundheitssicherung, Digitalisierungsaspekte sowie Schaffung zukunftsfähiger Strukturen des ÖGD.
  • Auch wir beteiligen uns im Rahmen verschiedener Förderungen am Pakt für den ÖGD, unter anderem haben wir im Rahmen folgender Teile Zuwendungen bzw. Fördergelder erhalten:
    • Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Rahmenvereinbarung über die Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (FörderRL-ÖGD) (seit 2021)
    • 2. Landesprogramm Digitalisierung des ÖGD Teil B (2022) (hierzu gehören die angehängten Hinweise auf das TMSGAF)
    • Förderprogramm Teil C II (2023)

Mehr dazu:

Digitales Gesundheitsamt: DARP: EU-Anforderungen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Digitalisierung des ÖGD“