Wohn-Geld

Wohn-Geld ist Geld vom Staat.

Wohn-Geld ist für Menschen mit wenig Geld.

Zum Beispiel Kosten für:

  • Die Miete der Wohnung.

  • Das Zimmer in einem Pflege-Heim

Wohn-Geld ist für den ganzen Haushalt.

Es kommt auf die Zahl der Personen an.

Und wieviel sie verdienen.

Und wie hoch die Miete ist.

Wohn-Geld muss beantragt werden.

Es gibt einen Antrag.

Für Mieter und Heim-Bewohner.

Der heißt Antrag auf Miet-Zuschuss.

 

Es gibt einen Antrag für Eigen-tümer.

Dem Eigen-tümer gehört zum Beispiel:

  • Ein Haus.

  • Eine Wohnung.

 

Das heißt Antrag auf Lasten-Zuschuss.

 

Sie haben noch Fragen?

Sie können zu uns kommen.

Unsere Öffnungs-Zeiten sind:

Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 8:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr

Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr.

 

Das ist unsere Adresse:

Landratsamt Nordhausen

Behringstraße 3

99734 Nordhausen

Sie können uns einen Brief schreiben.

Sie können uns anrufen.

Das ist unsere Telefon-Nummer:

03 63 1 – 91 15 15 1

Sie können uns ein Fax senden.

Das ist unsere Fax-Nummer:

03 63 1 – 91 15 04 9

Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:

wohngeld@lrandh.thueringen.de