Schwer-Behinderten-Recht

Menschen können behindert sein.

Es gibt leichte und schwere Behinderungen.

 

Leichte Behinderungen sind zum Beispiel:

Hör-Gerät
  • Probleme beim Gehen.

  • Ein blindes Auge.

  • Schlecht hören.

 

Schwere Behinderungen sind z.B.

Roll-Stuhl
  • Wenn man nicht gehen kann.
Blinde Frau mit Blinden-Stock
  • Wenn beide Augen blind sind.
Schwer-Behinderten-Ausweis

Menschen mit schweren Behinderungen können einen Ausweis bekommen.

Das heißt Schwer-Behinderten-Ausweis.

Person gibt Antrag ab

Den Ausweis muss man beantragen.

Damit kann man für wenig Geld zum Beispiel:

Kunst im Museum
  • In ein Museum oder Kino gehen.

  • In ein Schwimm-Bad gehen.

  • Ohne Geld Bus fahren.
Regeln

Für den Ausweis gibt es Regeln.

Eine Regel heißt:

Der Mensch muss mehr als 50 Prozent behindert sein.

Das wird fest-gestellt wenn man den Ausweis beantragt.

Das nennt man Grad der Behinderung (GdB).

Land-Rats-Amt

Das entscheidet ein Amt.

Das heißt Versorgungs-Amt.

 

Der Grad der Behinderung steht auf dem Ausweis.

Er ist zwischen 50 und 100.

 

Auf dem Ausweis gibt es Merk-Zeichen.

Das heißt welche Behinderung der Mensch hat.

Auf dem Ausweis steht auch wie lange er gültig ist.

Und wann man untersucht wurde.

 

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