Ein-Gliederungs-Hilfe

Viele Menschen mit einer Behinderung brauchen Hilfe:

  • Damit sie besser mit-machen können.

  • Damit Sie ihr Leben bestimmen können.


Das nennt man Ein-Gliederungs-Hilfe.

Sie haben eine Behinderung?

Dann können Sie von uns Hilfe bekommen.

Dafür gibt es ein Gesetz-Buch.

Das Buch heißt Sozial-Gesetz-Buch 9.

Sie können einen Antrag stellen.

Und Sie bekommen dafür Geld.

 

Kinder und Jugendliche bekommen:

  • Unter-Stützung damit sie sich gut entwickeln können.

    Das nennt man Früh-Förderung.

    Das bekommen Kinder von 0 bis 6 Jahren.

    Die Regeln stehen in einem Gesetz.
  • Unter-Stützung wenn sie Autismus haben.

    Autismus ist eine Krankheit.

    Autisten leben in ihrer eigenen Welt.

    Sie können zum Beispiel:
  • Keine Gefühle zeigen.

  • Schlecht mit Menschen sprechen.

  • Vieles anders verstehen.

Dann können Sie Geld beantragen.

Das nennt man Autismus-Förderung.

  • Unter-Stützung in der Schule.

    Der Schüler bekommt Hilfe.

    Ihn begleitet ein Erwachsener in der Schule.

    Die Person heißt Integrations-Helfer.

    Oder Schul-Begleiter.

Er hilft bei Problemen zum Beispiel:

    • Beim Anziehen.
         
    • Beim Schulweg.
          
    • Im Unterricht.
  • Behinderte Kinder brauchen Unter-Stützung.

    Sie können eine integrative Kinder-Tages-Stätte gehen.

    Integrativ bedeutet ein-beziehen.

    Behinderte und nicht behinderte Kinder sind dort zusammen.

    Sie spielen und lernen gemeinsam.

    Jedes Kind wird gefördert.

Hilfe für erwachsene Menschen:

  • Erwachsene Menschen wollen bestimmen:

     

  • Wie sie wohnen wollen.

  • Wo sie wohnen wollen.

  • Mit wem sie zusammen wohnen.

 

Dafür gibt es Angebote.

Für Menschen mit Behinderungen:

  • Menschen leben allein und brauchen Hilfe.

    Dann kommt ein Betreuer zu Ihnen.

    Sie bekommen Hilfe in der eigenen Wohnung.

Das nennt man ambulant betreutes Wohnen

  • Menschen sollen sich in ihrem Leben gut fühlen.

Das bedeutet zuhause und auf Arbeit.

Dafür bekommen sie Hilfe.

Das nennt man:

Personen-bezogene-Komplex-Leistung.

Für die Unterstützung gibt es Regeln.

Die Regeln stehen in einem Teilhabe-Plan.

Das Gesetz für die Regeln heißt:

Bundes-Teilhabe-Gesetz.

  • Es gibt Menschen mit Behinderung.

    Und Menschen ohne Behinderung.

    Sie können zusammen wohnen.

    In einer Wohn-Gemeinschaft.

    Oder in einem Wohn-Heim.

Wenn Menschen Hilfe brauchen.

Oder Pflege brauchen.

Das nennt man:

Betreuung in besonderer Wohn-Form.

Erwachsene können Autismus haben.

Autismus ist eine Krankheit.

Autisten leben in ihrer eigenen Welt.

 

Autisten können zum Beispiel:

  • Keine Gefühle zeigen.

  • Schlecht mit Menschen sprechen.

  • Vieles anders verstehen.

Dann können Sie Geld beantragen.

Das nennt man Autismus-Förderung.

  • Menschen mit Behinderung bekommen Förderung.

Förderung bedeutet sie bekommen Hilfe.

Andere Menschen helfen ihnen beim Leben.

Oder sie helfen ihnen in der Freizeit.

Oder bei der Arbeit.

 

Menschen die Hilfe brauchen,

können sich melden.

Dann bekommen sie einen Platz zum Beispiel:

    • In einer Tages-Stätte.

    • In einem Förder-Bereich.
  • Menschen mit Behinderung dürfen arbeiten.

    Wenn sie das können und wollen.

    Dafür gehen sie an einen Arbeits-Ort.

    Dieser Arbeits-Ort ist für sie gemacht.


    Dort sind Menschen.

    Die ihnen helfen.

    Sie zeigen wie es geht.

    Sie unter-stützen bei der Arbeit.  

    Das nennt man Werk-Statt für behinderte Menschen.


    Menschen müssen nicht in einer Werk-Statt arbeiten

    Es gibt auch andere Arbeits-Orte.

    Zum Beispiel bei:

    anderen Leistungs-Anbietern.

  • Menschen mit Behinderung bekommen Geld.

Das Geld hilft wenn sie arbeiten wollen.

Das nennt man Budget für Arbeit.

Budget bedeutet in Leichter Sprache:

Persönliches Geld für Arbeit.                                                         

Das Geld kommt vom Amt.

Das Geld hilft Menschen mit Behinderungen:

    • Sie wollen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.

    • Sie wollen mit Menschen ohne Behinderung zusammen-arbeiten.

 

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Sie können zu uns kommen.

Unsere Öffnungs-Zeiten sind:

Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 8:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr

Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr.

 

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