Fachgebiet Elterngeld, BAföG und Unterhalt

Das bedeutet:
Sie bekommen Geld.
Wenn sie ein Kind geboren haben.
Oder ein Kind erziehen.
Und sie nicht arbeiten gehen können.

Das bedeutet:
Sie bekommen Geld.
Wenn sie eine Ausbildung machen.
Oder wenn sie studieren.
Und das Geld nicht reicht.
Oder die Eltern wenig Geld haben.

Das bedeutet:
Sie haben ein Kind.
Sie leben aber nicht zusammen.
Mit dem Vater.
Oder mit der Mutter.

Kinder kosten Geld.
Beide Eltern müssen bezahlen.
Lebt das Kind bei der Mutter?
Der Vater muss der Mutter Geld geben.

Fehlen Unter-Lagen?
Sie geben die Unter-Lagen ab.
Die noch fehlen.
Macht man das nicht.
Wird der Antrag abgelehnt.

Die Regeln dafür stehen im Gesetz.
Die Gesetze haben Namen.
Für Elterngeld heißt das:
Bundes-Eltern-Geld und Eltern-Zeit-Gesetz
Kurz heißt das BEEG.
Für Ausbildung oder Studium heißt das:
Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz
Abgekürzt heißt das BAföG.
Für Unterhalt heißt das:
Unterhalts-Vorschuss-Gesetz
Abgekürzt heißt das UhVorschG.