Fachgebiet Elterngeld, BAföG und Unterhalt

Das Fachgebiet bearbeitet Anträge.

Zum Beispiel für:

Das bedeutet:

Sie bekommen Geld.

Wenn sie ein Kind geboren haben.

Oder ein Kind erziehen.

Und sie nicht arbeiten gehen können.

  • Ausbildung oder Studium

Das bedeutet:

Sie bekommen Geld.

Wenn sie eine Ausbildung machen.

Oder wenn sie studieren.

Und das Geld nicht reicht.

Oder die Eltern wenig Geld haben.

Das bedeutet:

Sie haben ein Kind.

Sie leben aber nicht zusammen.

Mit dem Vater.

Oder mit der Mutter.

Kinder kosten Geld.

Beide Eltern müssen bezahlen.

Lebt das Kind bei der Mutter?

Der Vater muss der Mutter Geld geben.

Hat der Vater wenig Geld.   

Dann bezahlt das Jugend-Amt.

Die Mutter bekommt das Geld.

Sie können einen Antrag stellen.

Der Antrag muss voll-ständig sein.

Dann wird er über-prüft.

Der Antrag ist ok.

Der Vater hat zu wenig Geld.

Dann heißt das:

Der Antrag wird bewilligt.

Fehlen Unter-Lagen?

Sie geben die Unter-Lagen ab.

Die noch fehlen.

Macht man das nicht.

Wird der Antrag abgelehnt.

Oder der Antrag ist nicht ok.

Der Vater hat Geld.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Regeln dafür stehen im Gesetz.

Die Gesetze haben Namen.

 

Für Elterngeld heißt das:

Bundes-Eltern-Geld und Eltern-Zeit-Gesetz

Kurz heißt das BEEG.

 

Für Ausbildung oder Studium heißt das:

Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz

Abgekürzt heißt das BAföG.

 

Für Unterhalt heißt das:

Unterhalts-Vorschuss-Gesetz

Abgekürzt heißt das UhVorschG.