Fachgebiet Elterngeld, BAföG und Unterhalt

Person gibt Antrag ab

Das Fachgebiet bearbeitet Anträge.

Eltern mit Baby

Zum Beispiel für:

Geld bekommen

Das bedeutet:

Sie bekommen Geld.

Wenn sie ein Kind geboren haben.

Oder ein Kind erziehen.

Und sie nicht arbeiten gehen können.

Ein Mann erklärt einer Gruppe etwas
  • Ausbildung oder Studium
Geld bekommen

Das bedeutet:

Sie bekommen Geld.

Wenn sie eine Ausbildung machen.

Oder wenn sie studieren.

Und das Geld nicht reicht.

Oder die Eltern wenig Geld haben.

Mutter mit Kind

Das bedeutet:

Sie haben ein Kind.

Sie leben aber nicht zusammen.

Mit dem Vater.

Oder mit der Mutter.

Geld bezahlen

Kinder kosten Geld.

Beide Eltern müssen bezahlen.

Lebt das Kind bei der Mutter?

Der Vater muss der Mutter Geld geben.

Grund-Sicherung - Geld für Essen, Geld für Miete, Geld zum Leben

Hat der Vater wenig Geld.   

Dann bezahlt das Jugend-Amt.

Die Mutter bekommt das Geld.

Person gibt Antrag ab

Sie können einen Antrag stellen.

Der Antrag muss voll-ständig sein.

Dann wird er über-prüft.

Zusage

Der Antrag ist ok.

Der Vater hat zu wenig Geld.

Dann heißt das:

Der Antrag wird bewilligt.

Büro innen, Frau übergibt Dokumente

Fehlen Unter-Lagen?

Sie geben die Unter-Lagen ab.

Die noch fehlen.

Macht man das nicht.

Wird der Antrag abgelehnt.

schriftliche Absage

Oder der Antrag ist nicht ok.

Der Vater hat Geld.

Der Antrag wird abgelehnt.

Gesetzbuch

Die Regeln dafür stehen im Gesetz.

Die Gesetze haben Namen.

 

Für Elterngeld heißt das:

Bundes-Eltern-Geld und Eltern-Zeit-Gesetz

Kurz heißt das BEEG.

 

Für Ausbildung oder Studium heißt das:

Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz

Abgekürzt heißt das BAföG.

 

Für Unterhalt heißt das:

Unterhalts-Vorschuss-Gesetz

Abgekürzt heißt das UhVorschG.