Vorerst keine weiterführenden Corona-Schutzmaßnahmen

Im Landkreis Nordhausen gilt seit gestern Warnstufe 1, aufgrund der Belegung der Thüringer Intensivstationen mit COVID-Patienten und der 7-Tage-Inzidenz von über 35. „Heute haben wir eine 7-Tage-Inzidenz von 37,6. Wir werden übers Wochenende die Infektionszahlen weiter beobachten und vorerst keine weiteren Maßnahmen ergreifen“, sagt Stefan Nüßle, der zuständige 1. Beigeordnete des Landkreises Nordhausen. „Nach dem neuen Frühwarnsystem des Thüringer Gesundheitsministeriums sind die Gesundheitsbehörden angehalten, bei Warnstufen die Festlegung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen zu prüfen. Das Land hat Maßnahmen wie zum Beispiel die 3-G-Regel für Gastronomie und Beherbergung vorgeschlagen, die man bei Warnstufe 1 ergreifen kann. Diese gelten jedoch nicht automatisch, so dass aktuell keine zusätzlichen Regeln gelten.“ Bei der Beurteilung der Infektionslage werde auch die vergleichsweise hohe Impfquote im Landkreis Nordhausen sowie die geringe Belegung der hiesigen Krankenhäuser mit COVID19-Patienten berücksichtigt.

Unabhängig davon hat das Thüringer Bildungsministerium für Kitas, Schulen, Vereinssport und weitere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche eigene Regelungen getroffen, die bei Warnstufen automatisch greifen. So müssen beispielsweise Schulen in Warnstufe 1 den Schülern zweimal in der Woche eine Testung mit Selbsttests anbieten. Eltern erhalten nur noch Zutritt mit einem negativen Testergebnis, vollständigen Impfschutz oder Genesung. Gleiches gilt in Kindertageseinrichtungen, wenn die Eltern länger als zehn Minuten bleiben. Am organisierten Sportbetrieb in geschlossenen Räumen dürfen in Warnstufe 1 nur noch Personen teilnehmen, die ein aktuelles negatives Testergebnis oder einen Impfnachweis haben bzw. genesen sind. Bei Schülern reicht die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über einen Test in der Schule.

 

Wichtig zu beachten ist ab nächster Woche zudem, dass gemäß der Testvorgaben des Bundes Schnelltests ab kommenden Montag nur noch unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei sind, beispielsweise für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, Schwangere und bei entsprechenden medizinischen Gründen oder zum „Freitesten“ bei Quarantäne. Nachweise sind hier erforderlich. Mehr unter https://landkreis-nordhausen.de/corona

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