Umsetzung vom Bundesteilhabegesetz diskutiert
Zu aktuellen Themen und Bedarfen für Menschen mit Behinderung haben sich jetzt der 1. Beigeordnete des Landkreises Stefan Nüßle und Marcel Hoffmann, als Fachgebietsleiter zuständig für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, mit der Geschäftsführung der Nordthüringer Lebenshilfe gGmbH Jana Lenz und Christian Völkel ausgetauscht. Gemeinsam werteten sie die Zusammenarbeit und bisherige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes aus, das jetzt seit gut drei Jahren in Kraft ist. Themen waren dabei beispielsweise die zukünftige Gestaltung und Finanzierung besonderer Wohnformen, bei denen Menschen in Gemeinschaft betreut und gepflegt werden, die Weiterentwicklung von Wohn- und Betreuungsformen für junge Menschen mit Behinderungen und ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten, alternative Wohnformen wie kleinere Wohngemeinschaften und -einheiten, um auf die spezifischen Bedarfe der Bewohner noch individueller eingehen zu können sowie die Beratung von Eltern im hohen Alter, die viele Jahre ihre Kinder mit Behinderung gepflegt und betreut haben, jedoch gesundheitlich und altersbedingt nicht mehr in der Lage sind, diese Aufgabe länger zu übernehmen. Hier ist die Idee, einen Elternstammtisch zum Austausch und gegenseitigen Unterstützung zu initiieren.
Jana Lenz und Christian Völkel berichteten über die aktuelle Beschäftigtenzahl in den Nordthüringer Werkstätten sowie mögliche Arbeitsangebote und Tätigkeitsfelder. Erfreulich sind die hohe Nachfrage und sehr gute Auftragslage im Dienstleistungssektor wie Garten- und Landschaftsbau, Küchenbetrieb und Wäscherei sowie im Recyclingbereich. Im Fokus standen auch mögliche Leistungsangebote für Menschen mit Behinderungen, die keiner geschützten Beschäftigung nachgehen können oder sich im Rentenbezug befinden und die Frage, inwieweit sich durch Digitalisierung Prozesse vereinfachen lassen. Die Gesprächspartner haben vereinbart, sich weiterhin regelmäßig zum Fachaustausch zu treffen, um gemeinsam die Bedarfe von Menschen mit Behinderung hinsichtlich möglicher Veränderungen zu prüfen und entsprechend die Angebote anzupassen. Der Landkreis Nordhausen als Träger von Eingliederungsleistungen finanziert Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen zur individuellen Lebensführung deren Ziele eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensplanung sind. Dies umfasst Leistungen der medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Bildung und zur Sozialen Teilhabe.