Ukrainische Geflüchtete können Leistungen im Jobcenter beantragen
Das Jobcenter Nordhausen und das Landratsamt bereiten derzeit die vom Bund vorgesehene Änderung in der Betreuung geflüchteter Menschen aus der Ukraine vor. Nach der geplanten Gesetzesänderung haben erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine sowie die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ab 1. Juni 2022 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Damit ist ab Juni für diese Leistungsberechtigten das Jobcenter Nordhausen zuständig. Bislang betreut der Bereich Asyl des Landratsamtes die ukrainischen Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies endet dann mit dem Wechsel ins SGB II. Wer nach dem ukrainischem Gesetz allerdings eine Altersrente bezieht, wechselt nicht zum Jobcenter, sondern beantragt im Landratsamt Nordhausen Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII).
Das Landratsamt schreibt derzeit die hier registrierten Geflüchteten aus der Ukraine an und informiert zu den anstehenden Änderungen, die mit dem Rechtskreiswechsel verbunden sind. So brauchen die Geflüchteten beispielsweise ein deutsches Bankkonto, da das Jobcenter Geldleistungen nicht bar auszahlt, sondern überweist, sowie die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung. Um nahtlos Leistungen nach dem SGB II erhalten zu können und damit Versorgungslücken zu vermeiden, müssen die Geflüchteten zudem schnellstmöglich einen Antrag beim Jobcenter Nordhausen stellen. Dies ist am einfachsten online möglich unter https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/. Dort sind auch weitere Informationen zum Antragsverfahren zu finden. Wer bis zum 28. Mai 2022 keinen Leistungsbescheid vom Jobcenter erhalten hat, kann sich zur Klärung seines Anliegens an die E-Mail-Adresse Ukraine@lrandh.thueringen.de oder an die Telefonhotline +49 3631 911-5099 wenden.