Stallpflicht für Hausgeflügel in Auleben, Aumühle, Bielen und Sundhausen

Für private und gewerbliche Geflügelbestände in Auleben, der Aumühle, Bielen und Sundhausen gilt ab dem morgigen Freitag, 17. Dezember, eine Stallpflicht als Schutzmaßnahme gegen Geflügelpest. Das hat das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen per Allgemeinverfügung festgelegt, die am Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Aufstallung bedeutet, dass ein Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln vermieden werden soll, also eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach bzw. ähnlichen Vorrichtung und gesicherten Seitenbegrenzung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.

Hintergrund dieser Festlegung sind zwei bestätigte Ausbrüche von Geflügelpest in Thüringer Hausgeflügelbeständen. Nach einem ersten Ausbruch Anfang Dezember im Altenburger Land wurde in der vergangenen Woche in einem zweiten Hausgeflügelbestand im Landkreis Hildburghausen Geflügelpest amtlich bestätigt. In beiden Fällen kann der Eintrag des Virus durch Wildvögel nicht ausgeschlossen werden. Aktuell nehmen die Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln täglich zu. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich das Geschehen ähnlich wie in der letzten Wintersaison weiter zuspitzen kann.

Deshalb sind nun weitere Schritte notwendig, um Hausgeflügelbestände vor dem Ausbruch der Geflügelpest zu schützen. Auleben, die Aumühle, Bielen und Sundhausen zählen aufgrund ihrer gewässernahen Lage zu den ausgewiesenen ornithologischen Risikogebieten, da sich hier viele Wildvögel aufhalten. Hier soll die Stallpflicht, die bis auf Weiteres gilt, vorbeugend wirken. Ebenfalls per Allgemeinverfügungen wurde im Landkreis Nordhausen bereits Anfang Dezember eine Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen festgelegt. Demnach sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Gesundheit ihres Geflügels zu kontrollieren und geeignete Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

Wer seine Geflügelhaltung bislang noch nicht beim Veterinäramt des Landkreises Nordhausen bzw. der Tierseuchenkasse registriert hat, sollte dies schnellstens nachholen.

Weitere Informationen zu den Festlegungen unter https://landkreis-nordhausen.de/gefluegelpest.

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