Stallpflicht für Geflügel ab morgen aufgehoben

Ab dem morgigen Mittwoch, 9. Februar, ist die Stallpflicht für Geflügel in den betroffenen Ortschaften Auleben, Aumühle, Bielen und Sundhausen aufgehoben. Das hat der Landkreis Nordhausen heute mit einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt festgelegt. Es wurden keine Ausbrüche von Geflügelpest im Landkreis Nordhausen registriert und auch kein vermehrtes Wildvogelsterben festgestellt. Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bei Wildvögeln zeigten zudem ausnahmslos Negativbefunde hinsichtlich der hochpathogenen aviären Influenza. Deshalb ist die Aufstallung von Geflügelbeständen nicht länger erforderlich.

Der Landkreis hatte Mitte Dezember eine Stallpflicht für Geflügel in Auleben, Aumühle, Bielen und Sundhausen veranlasst, nachdem es zwei bestätigte Ausbrüche von Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen im Altenburger Land und im Landkreis Hildburghausen gab. Weiterhin gültig bleibt die Allgemeinverfügung zur Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen. Demnach sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Gesundheit ihres Geflügels zu kontrollieren und geeignete Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

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