Sonderöffnung für Pflichtumtausch von Führerscheinen

Am Samstag, 21. Oktober, bietet die Fahrerlaubnisbehörde im BürgerServiceZentrum (BSZ) des Landratsamtes Nordhausen eine Sonderöffnung von 8 bis 12 Uhr für den Pflichtumtausch von Führerscheinen an. Insbesondere Fahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970, die bis zum 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine umtauschen müssen, können diese zusätzliche Öffnungszeit nutzen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Sonderöffnung nicht erforderlich. Neben dem 21. Oktober bietet die Fahrerlaubnisbehörde auch am Samstag, 11. November, von 8 bis 12 Uhr, eine weitere Sonderöffnung an. Zur Sonderöffnung bearbeitet der BSZ auch Anliegen von Berufskraftfahrern zur Verlängerung der Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifikationsnachweisen.

Erforderlich für den Pflichtumtausch sind folgende Unterlagen: Der aktuelle Führerschein und der  Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter; die Aufnahme des Passbildes und Unterschrift kann auch am Selbstbedienungsterminal im Wartebereich des BSZ gemacht werden, Gebühr 7,90 Euro). Die Gebühren für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein liegen aktuell bei 25,30 Euro. Auf Wunsch kann der neue Führerschein per Direktversand nach Hause geschickt werden (zusätzliche Gebühr: 5,10 Euro).

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