Sonderöffnung für Pflichtumtausch von Führerscheinen

An diesem Samstag, 25. Februar, bietet die Fahrerlaubnisbehörde im BürgerServiceZentrum (BSZ) des Landratsamtes Nordhausen eine Sonderöffnung von 8 bis 12 Uhr für den Pflichtumtausch von Führerscheinen an. Insbesondere Fahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964, die bis zum 19. Januar ihre Papierführerscheine umgetauscht haben mussten, können diese zusätzliche Öffnungszeit nutzen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Sonderöffnung nicht erforderlich.

Zur Sonderöffnung bearbeitet der BSZ auch Anliegen von Berufskraftfahrern zur Verlängerung der Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifikationsnachweisen. Auch Fahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970, die bis zum 19. Januar 2024 ihre Fahrerlaubnis tauschen müssen, können dies zur Sonderöffnung erledigen. Neben dem 25. Februar 2023 bietet die Fahrerlaubnisbehörde weitere Sonderöffnungen an folgenden Samstagen an: 11. März, 21. Oktober und 11. November 2023, jeweils von 8 bis 12 Uhr.

Erforderlich für den Pflichtumtausch sind folgende Unterlagen: der aktuelle Führerschein und der  Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter; die Aufnahme des Passbildes und Unterschrift kann auch am Selbstbedienungsterminal im Wartebereich des BSZ gemacht werden, Gebühr 7,90 Euro). Die Gebühren für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein liegen aktuell bei 25,30 Euro. Auf Wunsch kann der neue Führerschein per Direktversand nach Hause geschickt werden (zusätzliche Gebühr: 5,10 Euro).

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