Rechtswidrige Ablagerung von Asbest
Nachdem ein Jäger Mitte August ca. 80 bis 100 Stück illegal abgelagerten Asbestplatten zwischen Niedergebra und Bleicherode entdeckt hat, hat die Abfallwirtschaft des Landkreises Nordhausen nicht nur die gesundheitsgefährdenden Abfälle fachgerecht entsorgen lassen, sondern auch den Vorfall untersucht, um den Verursacher zu ermitteln. „Nachdem uns das Ordnungsamt der Stadt Bleicherode informiert hat, konnten wir den Zeitraum der illegalen Ablagerung schnell eingrenzen“, berichtet Kathrin Materlik, Fachgebietsleiterin der Abfallwirtschaft. „Durch unseren Aufruf in den Sozialen Medien schon wenige Tage nach dem Fund ist es gelungen, zeitnah sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung zur Herkunft der Abfälle zu erhalten.“ Unterstützt wurde dies auch dadurch, dass die Gemeinde Niedergebra für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 200 Euro ausgelobt hatte.
Aufgrund der vielen eingegangenen Hinweise hat die Abfallwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Bleicherode mehrere Baustellen in der Gemeinde kontrolliert, auf denen aktuell Asbestplatten demontiert wurden. Dabei wurde festgestellt, dass nicht für alle Grundstücke Entsorgungsnachweise für das Asbest vorgelegt werden konnten. In allen Fällen war aber dasselbe Bauunternehmen aus Berlin tätig. Hier besteht der Verdacht, dass die beauftragte Baufirma die Asbestabfälle nicht wie beauftragt fachgerecht entsorgte. Bereits nach vier Tagen konnte ein möglicher Verursacher ermittelt werden. „Wir werden unsere Erkenntnisse und den Vorgang insgesamt jetzt an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen abgeben“, so Kathrin Materlik. Die Ablagerung umfasste eine Menge von knapp 2,7 Tonnen Asbestzementplatten. Diese illegale Ablagerung des Asbest wäre nicht notwendig gewesen. Auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode hätte die Annahmegebühr für diese Asbestmenge ca. 430 Euro gekostet.
Illegale Ablagerung von Abfällen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Umweltrecht dar, der je nach Schwere der Tat als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet wird. „Wie im vorliegenden Fall werden wir derartiges Verhalten nicht hinnehmen und auch in Zukunft alles tun, um die Verursacher sowie Unterstützer zu ermitteln und sie für ihre Taten zur Verantwortung ziehen“, sagt Dirk Schimm, zuständiger 2. Beigeordneter des Landkreises. „Nun erwarten die Täter weitaus höhere Strafen als die fachgerechte Entsorgung gekostet hätte.“ Die illegale Entsorgung von Abfällen sei kein Kavaliersdelikt, denn der Landkreis habe allein im vergangenen Jahr rund 33.500 Euro aufwenden müssen, um illegal abgelagerte Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Die Abfallwirtschaft Nordhausen appelliert an Hauseigentümer, bei Sanierungsarbeiten darauf zu achten, dass die beauftragten Baufirmen mögliche Abfälle vorschriftsmäßig entsorgen, denn Grundstückseigentümer sind solange verantwortlich, bis eine ordnungsgemäße Entsorgung abgeschlossen ist. Asbest ist in Gebäuden noch weit verbreitet. Es wird gefährlich, wenn die als krebserregend eingestuften Fasern freigesetzt und eingeatmet werden, zum Beispiel bei einer Renovierung oder Sanierung. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Bereits ein einmaliger, kurzer Kontakt mit den Fasern kann zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Häufige Folgekrankheit von Asbest sind Asbestose, eine sogenannte Asbeststaublunge, Krebserkrankungen wie zum Beispiel Lungenkrebs und bösartige Tumore des Brust- und Bauchfells.