Public Viewing zur Fußball-EM nur mit Genehmigung

In wenigen Wochen rollt der Ball bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland. Viele Fans wollen wieder vor Großleinwänden gemeinsam mitfiebern. Trotz teilweise später Anstoßzeiten können sich alle Fußball-Fans auf Public Viewing freuen. Möglich macht dies die „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024“.

Notwendig ist allerdings - für jeden konkreten Tag - eine kostenpflichtige immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Diese erteilt das Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht des Landratsamtes Nordhausen. Auf der Internetseite des Landratsamtes ist unter https://landkreis-nordhausen.de/leistungen/public-viewing ein Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung zum Herunterladen verfügbar. Alternativ ist eine formlose Antragstellung beim Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht oder per E-Mail an immissionsschutz@lrandh.thueringen.de möglich.

Nicht betroffen von der Genehmigungspflicht ist das Fernsehen im Garten oder auf dem Balkon im privaten Bereich. Doch auch in diesen Fällen ist natürlich Rücksicht auf die Nachtruhe zu nehmen.

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