Niedrigwasser - Wasser nur sparsam zu verbrauchen
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Nordhausen appelliert, Wasser nur sparsam zu verbrauchen. Auch die Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen sind aufgerufen, in der aktuellen Situation mit Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern, dem Grundwasser und dem Trinkwassernetz sparsam und verantwortungsvoll umzugehen. Dabei sind die vorgeschriebenen Mindestwasserstände in den Erlaubnissen unbedingt zu beachten.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Gemeingebrauchs nur das Schöpfen mit Handgefäßen zur Wasserentnahme zulässig ist.
Angesichts der anhaltenden Trockenheit und nicht ausreichender Niederschläge haben die Gewässer und Seen im Landkreis Nordhausen schon seit Mai 2022 mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen. Auch das Grundwasser sinkt bereits wieder, denn die Defizite aus den niederschlagsarmen Jahren zwischen 2018 und 2020 konnten auch durch den Regen im vergangenen Sommer nicht ausgeglichen werden. Deshalb weist die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern – beispielsweise zur Bewässerung von privaten Gärten, von Landwirtschaftsflächen oder zur Nutzung in Gewerbe- und Industriebetrieben – zur weiteren Belastung der Gewässer führt. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern durch Pumpen bedarf deshalb grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Diese Wasserentnahmen fallen nicht unter den Begriff des Gemeingebrauches sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch. Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis Wasser mittels Pumpen aus den Oberflächengewässern entnimmt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Aktuelle Wasserstände sind online abrufbar bei http://hnz-th.thueringen.de/nw2.0/index_nw.html.
Wenn kein erheblicher Niederschlag fällt und sich die Niedrigwassersituation weiter verschärft, wird der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung der Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern erlassen müssen.