Niedrige Wasserstände im Landkreis Nordhausen – Ein sparsamer Umgang ist geboten

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Nordhausen macht darauf aufmerksam, dass sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den Jahren 2018 bis 2022 sehr niedrige Wasserstände bei Grund- und Oberflächengewässern eingestellt haben. Auch 2023 ist bisher keine signifikante Besserung der Situation eingetreten. Die aktuellen Wasserstände der Oberflächengewässer Wipper, Bode, Helme, Zorge und Bere weisen ausgeprägtes Niedrigwasser auf. Auch die Grundwasserstände im Landkreis sind teilweise sehr niedrig.

„In Thüringen haben bisher erst 6 von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten eine Allgemeinverfügung für ein Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern erlassen, da die Mindestwasserführung ist in den meisten Bächen, Flüssen und Seen des Landkreises noch gegeben ist. Auch, wenn der Landkreis Nordhausen noch nicht gezwungen ist, eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme zu erlassen, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten ihren eigenen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Grundwasser und Oberflächenwasser aus Bächen, Flüssen oder Seen zu überprüfen. Eine grundlegende Fragestellung sollte immer sein: Müssen öffentliche und private Grün- und Rasenflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Sportanlagen in der Zeit von 10 bis 19 Uhr bewässert werden?“, so Dirk Schimm, 2. Beigeordnete des Landkreises.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Wasser mittels technischer Hilfsmittel (z.B. Pumpen) aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben und Teichen) entsprechend der gesetzlichen Genehmigungspflicht und den geltenden Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordhausen zu beantragen.

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