Neue Testregeln

Der Bund hat die Corona-Testverordnung erneut geändert. Damit fällt die Möglichkeit der Schnelltests für 3 Euro weg. Weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome: Besucherinnen und Besucher, Behandelte, Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende. Kostenfrei getestet werden außerdem Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind, pflegende Angehörige sowie Menschen, die sich nach einer Corona-Infektion freitesten wollen. Wer sich im Testzentrum in der Zorgestraße Nordhausen testen lassen will, sollte vorab das neue Formular zur Selbstauskunft ausfüllen. Abrufbar ist das Formular unter https://landkreis-nordhausen.de/uebersicht-testzentren.

Trifft keiner der aufgeführten Bedingungen zu, kostet der Schnelltest 19 Euro. Wichtig ist zudem der Hinweis, dass symptomatische Personen einen Arzt aufsuchen sollten. Das Testzentrum in der Zorgestraße ist von Montag bis Freitag von 07:30 bis 11:30 Uhr sowie samstags von 07:30 bis 10:30 Uhr geöffnet. Termine können vorab online vereinbart werden. Mehr unter https://landkreis-nordhausen.de/uebersicht-testzentren

 

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