Neue Katzenschutzverordnung ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 gilt im Landkreis Nordhausen eine neue aktualisierte Verordnung zum Schutz freilebender Katzen. Diese Katzenschutzverordnung regelt für bestimmte Schutzgebiete, dass freilaufende Katzen gekennzeichnet und registriert sowie kastriert bzw. sterilisiert werden müssen, um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden. Bislang sind bereits als Schutzgebiete die Städte Nordhausen, Heringen und Bleicherode festgelegt, in der neuen Verordnung kommen die Ortsteile Auleben und Uthleben in der Landgemeinde Heringen sowie Ilfeld in der Landgemeinde Harztor dazu.
In den ausgewiesenen Schutzgebieten müssen damit ab Januar Freigängerkatzen kastriert und gechippt werden. Katzenbesitzer in den genannten Ortteilen haben also noch bis Ende des Jahres Zeit, ihre freilaufenden Katzen kastrieren bzw. sterilisieren und chippen zu lassen oder sich für eine ausschließliche Wohnungshaltung zu entscheiden. Für die Katzenschutzverordnung wurden detailliert Daten über eingefangene herrenlose Katzen erhoben. „Diese Erhebung läuft hauptsächlich über ehrenamtliche Tierschützerinnen und Tierschützer und wird von Tierärztinnen und Tierärzten verifiziert. Für diese zeitaufwendige Arbeit sind wir den Tierschutzvereinen und Tierärzten im Landkreis Nordhausen sehr dankbar“, sagt Anja Wilhelm, Leiterin des Veterinäramtes des Landkreises Nordhausen.
Die Katzenschutzverordnung, die es seit Ende 2019 im Landkreis gibt, zeigt aus Sicht des Veterinäramtes bereits Erfolge. So ist zwar auch gemäß der aktuell erfassten Daten die Anzahl der neu aufgefundenen herrenlosen Katzen in den bereits bestehenden Schutzgebieten gleich geblieben, weshalb diese Orte auch weiterhin in der neuen Verordnung enthalten sind. „Der Gesundheitszustand der Tiere hat sich jedoch deutlich verbessert. Dies werten wir aus tierschutzrechtlicher Sicht als großen Erfolg“, so Amtstierärztin Anja Wilhelm. Mussten in den Jahren 2015 bis 2017 noch 52 % der im gesamten Landkreis gefangenen Tiere wegen ihres sehr schlechten Gesundheitszustandes euthanasiert werden, waren es im Jahr 2020 nur noch 22 % und 2021 dann weiter sinkend noch 20 %. Die Anzahl an Tieren, welche tierärztliche Behandlung brauchten, verringerte sich um mehr als die Hälfte im Zeitraum von 2017 bis 2021. Die Aufnahme der neuen Ortsteile Auleben, Uthleben und Ilfeld in die Verordnung ergibt sich aus einer Zunahme an gefangenen herrenlosen Katzen in diesen Bereichen. Die Verordnung ist wieder auf drei Jahre befristet und wird vor ihrem Außerkrafttreten auf ihre Wirksamkeit geprüft. Abrufbar ist die Katzenschutzverordnung unter https://landkreis-nordhausen.de/satzungen