Neue Allgemeinverfügung zu Kontakterfassung und Patiententransporten
Um die Patiententransporte in die Krankenhäuser im Landkreis Nordhausen über die Feiertage besser steuern zu können, hat die Kreisverwaltung jetzt festgelegt, dass sich Patiententransporte aus anderen Landkreisen vorher bei der Zentralen Leitstelle Nordhausen anmelden müssen. Wichtig ist diese Steuerung besonders fürs Südharz Klinikum, das aufgrund seiner überregionalen Ausrichtung auch aus anderen Regionen und über die Landesgrenze hinaus belegt wird.
Die Allgemeinverfügung mit der entsprechenden Regelung tritt am morgigen Samstag, 18. Dezember, in Kraft und gilt vorerst bis zum 4. Januar.
Der Landkreis Nordhausen hat darin ebenfalls Regelungen für eine konkretere Kontakterfassung getroffen. Soweit es nach der geltenden Rechtslage in Thüringen Zugangsbeschränkungen entsprechend der 3G-Regelung gibt und zugleich Kontakte erfasst werden müssen, muss dabei schriftlich vermerkt werden, welche Teilnehmer bzw. Personen nicht geimpft oder genesen sind, also mit einem Testzertifikat oder einem Selbsttest vor Ort die jeweilige Veranstaltung oder Einrichtung besuchen. Hintergrund dieser Festlegung ist, dass bei einem im Nachgang bestätigten Coronafall vorrangig bei engen Kontaktpersonen, die weder geimpft oder genesen sind, Quarantänemaßnahmen erforderlich werden. Diese Festlegung gilt auch, wenn ein elektronisches Erfassungssystem genutzt wird.
In Thüringen wird zudem in der kommenden Woche eine neue Landesverordnung erwartet.