Landrat erlässt Notverfügung um Überbelastung von Kliniken abzuwenden

Aktuell sind bundesweit die Kliniken stark beansprucht durch heftige Infektionswellen von verschiedenen Atemwegserkrankungen. Dies betrifft auch den Landkreis Nordhausen. Deshalb hat die Landkreisverwaltung nun verfügt, dass sich Rettungsdienstfahrzeuge aus anderen Landkreisen bei Patiententransporten in Krankenhäuser im Landkreis Nordhausen vorher bei der Zentralen Leitstelle Nordhausen zwingend anmelden müssen. Dazu hat der Landrat heute als Notmaßnahme eine Allgemeinverfügung erlassen.

Auch im vergangenen Jahr hatte der Landkreis Nordhausen über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel eine solche Allgemeinverfügung veröffentlicht, um eine Überlastung der hiesigen Kliniken entgegenzuwirken. Hintergrund ist, dass sich nun wieder in fast allen Nachbarlandkreisen Krankenhäuser für die Aufnahme neuer Patienten bei der jeweiligen Leitstelle abgemeldet haben. „Mit dem Südharz Klinikum haben wir das größte Krankenhaus in der Region und als kommunales Klinikum haben wir uns trotz der aktuellen Belastungssituation nicht abgemeldet für Patientenneuaufnahmen. Das ist natürlich eine Herausforderung für die Beschäftigten, gerade an den bevorstehenden Feiertagen. Aber wir haben ein Krankenhaus mit überörtlicher Verantwortung und dieser kommen wir auch nach“, betont Landrat Matthias Jendricke. „Ich finde es völlig inakzeptabel, wenn sich insbesondere private Kliniken über die Leitstellen abmelden und die Aufnahme neuer Patienten verweigern. Um zu vermeiden, dass sich sonst absehbar eine Schlange vor unserer Notaufnahme bildet, haben wir verfügt, dass sich alle Patiententransporte aus anderen Landkreisen vorher bei unserer Leitstelle melden müssen und wir so die Aufnahme von Patienten besser steuern können.“

Jendricke fordert, dass der Regelbetrieb auch in den anderen kleineren Krankenhäusern sichergestellt werden muss und appelliert hier auch an das Land Thüringen. „Das zuständige Sozialministerium muss klare Ansagen auch an private Kliniken machen, dass sich die Häuser nicht ohne weiteres bei den Leitstellen abmelden können. Diese Nachlässigkeit in der Krankenhausplanung und das Wegschauen bei Problemlagen geht zulasten kommunaler Kliniken“, so der Nordhäuser Landrat. „Wir kommen unserer Verpflichtung nach und bewältigen die Anfahrten von Patienten – nicht nur aus unserem Landkreis und den Nachbarkreisen, sondern inzwischen mitunter auch weit darüber hinaus. Das erwarte ich auch von anderen Krankenhäuser, gerade angesichts der Vielzahl an Atemwegsinfektionen und der damit verbundenen massiven Erhöhung der Patientenzahlen – und das auch an Feiertagen.“ Die derzeitige Notlage bei der Patientenversorgung zeigt um so mehr auf, dass das Land Thüringen endlich mit der notwendigen Krankenhausplanung voran kommen muss.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen gilt zunächst bis zum 8. Januar und ist unter https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung abrufbar.

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