Keine Aufstallung von Geflügel erforderlich

Bei einer in Nordhausen tot aufgefundenen Wildgans wurde der Vogelgrippevirus Influenza A nachgewiesen. Die Gans wurde in der vergangenen Woche tot im Innenstadtbereich gefunden, das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen hat daraufhin eine Laboruntersuchung beim Landesamt für Verbraucherschutz veranlasst. Das Veterinäramt hat nach der Laborbestätigung der Aviären Influenza eine Risikoanalyse durchgeführt und legt vorerst keine weiteren Maßnahmen fest. Das heißt, es wird aktuell keine Restriktionszone eingerichtet. Auch eine Aufstallung von Geflügelbeständen ist derzeit nicht erforderlich, da die Gans aller Wahrscheinlichkeit nach durch den Vogelzug in das Stadtgebiet gekommen ist und sich nicht länger hier aufgehalten hat.

Das Veterinäramt beobachtet die Situation weiter und ruft die Bevölkerung dazu auf, über tot aufgefundene Vögel zu informieren. Geflügelhalter sollen zudem ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Sollte es zu vermehrten Totfunden von Wildvögeln, vermehrten Verlusten bei Geflügelbeständen oder weiteren Nachweisen des Influenza A-Virus im Landkreis kommen, wird die Risikoanalyse aktualisiert.

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