Jugendschöffen gesucht 

Das Landratsamt Nordhausen sucht noch bis zum 1. Mai Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt. Die neue fünfjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und läuft bis zum  31. Dezember 2028. Derzeit werden die Vorschlagslisten für die anstehende Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Die ehrenamtlichen Richter werden beim Amtsgericht Nordhausen oder in der Jugendkammer des Landgerichtes Mühlhausen in Strafverfahren gegen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre mitwirken.

Schöffen besitzen das gleiche Stimmrecht wie der oder die hauptamtlichen Richter und nehmen neben dem Jugendrichter im Jugendstrafverfahren eine gleichberechtigte Funktion in der gemeinsamen Urteilsfindung ein. Für dieses wichtige Ehrenamt können sich alle Personen, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bewerben. Weitere Voraussetzungen sind neben den nach der Verwaltungsvorschrift zu beachtenden Bestimmungen und den Hinderungs- bzw. Ausschlussgründen auch die deutsche Staatsangehörigkeit, die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache sowie der Hauptwohnsitz im Landkreis Nordhausen. Die Bewerber sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Dies trifft nicht nur auf Personen aus pädagogischen Berufsfeldern zu, sondern auch auf diejenigen, die junge Menschen unterstützen, ausbilden oder in der Jugend(vereins)arbeit tätig sind.

Jugendschöffen sollen durch Berufs- und Lebenserfahrungen ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt eine absolut unparteiliche Haltung, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungs- und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für die Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen müssen in der Lage sein, die erforderliche Zeit, max. zwölf Einsätze jährlich, für die Ausübung des Amtes aufzubringen. Interessentinnen und Interessenten können sich für das Jugendschöffenamt noch bis zum 1. Mai 2023 bewerben im: Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend, Fachgebiet Kita und Jugendpflege, Stichwort: Jugendschöffen, Behringstraße 3 in 99734 Nordhausen. Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe sowie viele weitere Informationen sind unter https://landkreis-nordhausen.de/jugendschoeffen abrufbar. Telefonische Rückfragen sind unter 03631 911 5301 möglich oder per E-Mail an jugend@lrandh.thueringen.de.

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