Jugendschöffen gesucht

Der Landkreis Nordhausen sucht aktuell Jugendschöffen. Ende des Jahres endet die Wahlperiode Jugendschöffen, die 2018 gewählt wurden. Deshalb bereitet der Fachbereich Jugend des Landratsamtes Nordhausen derzeit die Vorschlagslisten für die anstehende Wahl der Jugendschöffen vor, deren fünfjährige Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 läuft. Interessentinnen und Interessenten können sich für das Jugendschöffenamt bis zum 1. Mai bewerben. Das Formular für die Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe bzw. Jugendschöffin sowie viele weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://landkreis-nordhausen.de/jugendschoeffen abrufbar.

Die Jugendschöffen werden als „ehrenamtliche Richter“ beim Amtsgericht Nordhausen oder in der Jugendkammer des Landgerichtes Mühlhausen in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige eingesetzt. Sie wirken in gerichtlichen Verfahren mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind, die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Sie besitzen somit das gleiche Stimmrecht wie der oder die hauptamtlichen Richter und nehmen neben der Jugendrichterin/dem Jugendrichter im Jugendstrafverfahren eine gleichberechtigte Funktion in der gemeinsamen Urteilsfindung ein.

Für dieses wichtige Ehrenamt können sich alle Personen, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bewerben. Weitere Voraussetzungen sind neben den nach der Verwaltungsvorschrift zu beachtenden Bestimmungen und den Hinderungs- bzw. Ausschlussgründen auch die deutsche Staatsangehörigkeit, die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache sowie der Hauptwohnsitz im Landkreis Nordhausen.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Nicht nur Personen aus pädagogischen Berufsfeldern bringen diese Kompetenz mit, sondern auch Personen, die junge Menschen unterstützen, ausbilden oder in der Jugendarbeit bzw. -vereinsarbeit tätig sind. Jugendschöffen sollen durch Berufs- und Lebenserfahrungen ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen.

Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt eine unparteiliche Haltung, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungs- und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für die Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen müssen in der Lage sein, die erforderliche Zeit (max. 12 Einsätze jährlich) für die Ausübung des Amtes aufzubringen.

Interessentinnen und Interessenten können sich für das Jugendschöffenamt bis zum 1. Mai 2023 bewerben, beim Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Kita und Jugendpflege, Stichwort: Jugendschöffen, Behringstraße 3 in 99734 Nordhausen. Die telefonische Rückfragen stehen die Ansprechpartnerinnen unter 03631 911 5301 bzw. E-Mail an jugend@lrandh.thueringen.de zur Verfügung.

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