Jahresendabrechnung für Abfallentsorgung wird verschickt

Ab 15. Januar erhalten alle Grundstückseigentümer und Verwaltungen die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung. Die Bescheide enthalten die Jahresendabrechnung für die erbrachten Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im vergangenen Jahr und die Vorausberechnung für 2022. Außerdem wird darüber informiert, zu welchen Terminen die Gebühren fällig sind, denn die Gesamtforderung splittet sich quartalsweise in vier Fälligkeitstermine, jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November. Bei allen, die bereits ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abfallgebühren hinterlegt haben, ist das auf dem Gebührenbescheid entsprechend vermerkt. Wer zukünftig die Gebühren einziehen lassen möchte, kann dafür das dem Bescheid beigefügte Formular nutzen. Möglich ist zudem auch weiterhin, die Gebühren zu überweisen.

Wer bei seinem Bescheid feststellt, dass Änderungen im Haushalt erfolgt sind, die noch nicht berücksichtig sind, kann diese der Abfallwirtschaft des Landkreises Nordhausen schriftlich mitteilen - über das Online-Formular auf der Internetseite www.abfall-nordhausen.de, per E-Mail an abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 911 6449 oder per Post ans Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen.

Da es erfahrungsgemäß nach dem Versand der Bescheide vermehrt zu telefonischen Rückfragen kommt, bittet die Abfallberatung des Landratsamtes um Verständnis, wenn es zeitweise zu Problemen bei der Erreichbarkeit kommen kann.

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