Jahresendabrechnung 2023 wird verschickt

Ab 15. Januar erhalten alle Grundstückseigentümer und Immobilienverwaltungen die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung mit der Jahresendabrechnung für die erbrachten Leistungen im vergangenen Jahr und die Vorausberechnung für 2024. Zusätzlich wird darüber informiert, wann die Gebühren fällig sind, denn die Gesamtforderung wird in vier Fälligkeiten gesplittet, nämlich quartalsweise jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November. Wer bereits eine Abbuchung per SEPA-Basis-Lastschriftmandat hinterlegt hat, muss nichts weiter veranlassen. Wer die Gebühren ebenfalls gern abbuchen lassen möchte, findet das Formular dazu in seinem Bescheid.

Wer feststellt, dass beispielsweise Personen, die im Haushalt leben, nicht angemeldet oder andere Änderungsmitteilungen erforderlich sind, teilt diese bitte dem Landratsamt Nordhausen schriftlich mit. Ganz einfach geht das über das Online-Formular auf der Internetseite www.abfall-nordhausen.de oder auch per E-Mail an abfallgebuehren@Lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 9116449 oder per Post an das Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid kann nur schriftlich per Post oder zur Niederschrift in der Behörde eingelegt werden.In der Regel häufen sich nach Versendung der Bescheide telefonische Rückfragen im Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie. Aus diesem Grund wird um Verständnis gebeten, wenn es hin und wieder zu längeren Wartezeiten bei telefonischen Rückfragen kommen sollte.

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