Isolationspflicht entfällt 

Ab heute entfällt die Quarantänepflicht bei einer Corona-Infektion. Dies regelt die neue Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Wer in einem PCR- oder qualifizierten Schnelltest im Testzentrum positiv getestet wurde, dem wird lediglich empfohlen, sich freiwillig abzusondern, der beruflichen Tätigkeit wenn möglich von zuhause aus nachzugehen und Kontakte zu anderen Personen möglichst zu reduzieren. Außerdem sind positiv Getestete verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen, wenn draußen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann bzw. in geschlossenen Räumen, wenn sich dort noch andere Menschen als die eigenen Haushaltsmitglieder aufhalten.

In bestimmten Fällen sieht die neue Corona-Verordnung Betretungs- und Tätigkeitsverbote vor. So dürfen positiv getestete Personen in ambulanten und stationären medizinischen sowie Pflegeeinrichtungen weder arbeiten noch diese betreten, beispielsweise um Angehörige zu besuchen. Gleiches gilt für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende. Ausnahmen bestehen für Sterbebegleitungen und Beschäftigte, die keinen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben. Das Gesundheitsamt informiert die Betroffenen über die Betretungs- und ggf. erforderlichen Tätigkeitsverbote, die für max. zehn Tage gelten. Sie können verkürzt werden, wenn die betroffene Person nach fünf Tagen mind. 48 Stunden symptomfrei ist oder ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.

Unter https://landkreis-nordhausen.de/coronainfektion gibt es weiterhin einen Online-Fragebogen, mit dem positiv Getestete die erforderlichen Daten dem Gesundheitsamt mitteilen können. Mehr zur neuen Thüringer Corona-Verordnung unter https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung.

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